Die besten Tipps und Tricks für ein entspanntes Check-in am Flughafen

Check-in am Gate

Trotz der Corona-Pandemie nutzten im Jahr 2021 mehr als 70 Millionen Flugreisende die Check-in-Systeme an deutschen Flughäfen. Die große Zahl der Passagiere allein erklärt nicht die Warteschlangen an den Check-in-Schaltern. Die Hauptursache für die langen Wartezeiten ist oft mangelndes Wissen über den Check-in-Prozess. So sind beispielsweise die Reisedokumente nicht vollständig oder die Vorschriften über die Gepäckbegrenzung wurden nicht beachtet. Wenn dann noch unvorhergesehene Probleme bei der Reise zu Verzögerungen führen, kann das Einchecken zu einer nervenaufreibenden Angelegenheit werden. Damit Sie schnell und ohne Stress einchecken können, erklären wir Ihnen, worauf es ankommt.

Schätzen Sie die benötigte Zeit richtig ein

Ein entspannter Check-in-Prozess steht und fällt mit dem Zeitmanagement. Informationen zu den für Ihren Flug relevanten Check-in-Zeiten und den Fristen für die Abgabe Ihres Gepäcks finden Sie auf der jeweiligen Website oder in der Buchungs-App Ihrer Fluggesellschaft. Die Informationen geben an, bis wann Sie spätestens im Besitz einer Bordkarte sein sollten und Ihr Gepäck aufgegeben haben müssen. Die meisten Fluggesellschaften empfehlen, dass Passagiere zwischen 90 und 120 Minuten vor dem Boarding am Flughafen eintreffen. Dazu kommen noch

  • die Fahrtzeit zum Flughafen,
  • die Suche nach einem Parkplatz, 
  • der Transfer mit dem Shuttlebus und 
  • der Gang zum Check-in-Schalter.

Die meisten Passagiere fahren mit ihrem eigenen Auto zum Flughafen. So bleiben sie flexibel und unabhängig, und auch das Gepäck lässt sich leichter transportieren. Die Ankunftszeit sollte jedoch bereits einen großzügigen Puffer enthalten. Je nach Tageszeit des Abflugs kann das mehr oder weniger sein. In der Rushhour beispielsweise muss in der Regel mit Verspätungen gerechnet werden, während in den späten Abendstunden der Verkehr meist reibungslos läuft.

Sie können sich die Suche nach einem Parkplatz ersparen, wenn Sie einen Parkplatz im Voraus buchen. Die Parkplätze bei einem Off-Airport-Parking-Betreiber sind häufiger verfügbar und meist günstiger als die zum Flughafen gehörenden Stellplätze. Unser Unternehmen McParking bietet an 19 deutschen Flughäfen Parkmöglichkeiten an, die Sie bequem online buchen können. Damit entfällt nicht nur die Suche nach einem Parkplatz, sondern auch die Sorge um die Sicherheit Ihres Fahrzeugs. Auch um die Parkgebühren müssen Sie sich nicht kümmern und ein Shuttle bringt Sie bequem zum Terminal. Das richtige Abflugterminal für Ihren Flug finden Sie in der Buchungsbestätigung. Änderungen werden auf den großen Anzeigetafeln in den Abflughallen oder über die App der Fluggesellschaft angezeigt.

Prüfen Sie vor dem Abflug die Verkehrslage und berücksichtigen Sie auch das Wetter. Wenn der Parkplatz gebucht ist und ein Shuttle Sie zum Terminal bringt, benötigen Sie die Abfahrtszeiten des Shuttles und die Dauer der Fahrt. Wenn der Shuttle zum Beispiel alle 20 Minuten fährt, dann rechnen Sie 20 Minuten. Finden Sie heraus, wie lange der Shuttle braucht, um Sie zum Terminal zu bringen und wie weit es bis zum Check-in-Schalter ist. Jetzt können Sie Ihre Abflugzeit von zu Hause aus ziemlich genau berechnen!

Tipp! Planen Sie die benötigten Zeitabschnitte realistisch und eher zu großzügig!

 

Was gilt es bei der Rückreise zu beachten?

In erster Linie sollten man – wie auch bei der Hinreise – ausreichend Zeit einplanen. Wenn gerade im Winter das Wetter nicht mitspielt, kommt schnell Stress auf. Hat man ausreichend Zeit, so ist es nicht so schlimm, wenn die Autobahn zum Flughafen nicht geräumt ist oder wenn wegen Blitzeises nur mit Tempo 30 gefahren werden kann. Oberstes Ziel bei jeder Reise ist ja die Sicherheit und Unversehrtheit. Daher sollte stets ein Puffer bei der Abreise eingeplant werden, um nicht zu hetzen.

Hat man seinen Flug pünktlich erreicht ist dieser auch sicher wieder in der Heimat gelandet, so bleibt zu hoffen, dass das Auto auch wieder anspringt. Gerade im Winter kann es passieren, dass sich die Batterie bei längeren Standphasen entladen hat und eine professionelle Starthilfe geleistet werden muss. Achtung: Bei den meisten von Flughäfen betriebenen Parkplätzen sind Ansprechpartner nicht vor Ort, sondern in der Parkleitzentrale weit entfernt. Achten Sie bei der Parkplatzbuchung also darauf, dass immer ein Mitarbeiter des Servicepersonals rund um die Uhr anwesend ist. Dieser kann bei Bedarf Hilfe holen oder – und dies sollte bei zuverlässigen Parkplatzanbietern die Regel sein – ein eigenes Starter-Kit besitzen und beim Anlassen behilflich sein. Der Parkplatzanbieter McParking ist hier vorbildlich und auf solche Notsituationen immer vorbereitet.

Menschen winken Flugzeug zu
Check-in Prozeduren am Flughafen

Welche Check-in Möglichkeiten gibt es?

Vor jedem Flug müssen Sie einchecken. Dies ist ein Vorgang bei dem Ihrer Buchung und den mitreisenden Personen ein Sitzplatz im Flugzeug zugewiesen wird und mitzuführendes Gepäck deklariert werden kann. Das Ergebnis des Check-in ist eine Bordingkarte die entweder elektronisch oder auf Papier zur Verfügung gestellt wird. Ohne diese Bordkarte kommt kein Reisender in das Flugzeug. Auf der Bordkarte sind Angaben, wie die Flugnummer, der Zielflughafen, die Boarding Zeit, und die Sitzplatznummer vermerkt.

Online-Check-in

Außer dem klassischen Einchecken am Schalter bieten die meisten Airlines einen Online-Check-in an. Das funktioniert über die Website der Airline oder eine entsprechende App. Am Tag vor dem Abflugtermin werden die persönlichen Daten sowie der bereits erwähnte Buchungscode in das System eingegeben. Manche Airlines vergeben mit der Buchungsnummer eine zusätzliche E-Ticket-Nummer, die dann ebenfalls anzugeben ist. Bei dieser Gelegenheit können Sie auch sehen, welche Sitzplätze im Flugzeug noch frei sind und die Plätze reservieren. Nur so stellen Sie sicher, dass Sie mit Ihrer Familie zusammensitzen können. Am Ende des Online-Check-ins wird die Bordkarte angezeigt, die Sie ausdrucken oder an Ihr Smartphone senden können. 

Tipp: Das Online-Check-in funktioniert auch schon Tage vorher. Je früher Sie einchecken, umso größer ist die Sitzplatzauswahl.

Online haben Sie auch die Möglichkeit, eine Mahlzeit für den Flug vorzubestellen, wenn für Ihren Flug Verpflegung angeboten wird. Für manche Flüge wird sogar Essen ganz nach Ihren Vorlieben und besondere Spezialitäten angeboten. In den Flughäfen finden Sie aber auch Restaurants, in denen Sie in der Wartezeit vor dem Flug noch etwas zu sich nehmen können.

Check-in am Automaten

Neben dem klassischen Check-in und dem Online-Check-in können Sie an vielen deutschen Flughäfen auch einen Check-in-Automaten nutzen. Dieser befindet sich in der Regel in der Nähe des Check-in-Schalters Ihrer Airline. Das Automaten-Check-in erfolgt über einen Touchscreen. Hier müssen Sie Namen und Buchungscode eingeben. Manchmal muss zudem noch der Reisepass gescannt werden oder die Identifikation erfolgt über eine Kreditkarte. Auch am Automaten können Sie freie Sitzplätze wählen und zum Abschluss Ihre Bordkarte ausdrucken.

Vorabend-Check-in

Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie bereits am Vorabend Ihres Fluges einchecken. Damit haben Sie die Möglichkeit, Ihr Gepäck aufgeben zu können. Das ist zum Beispiel von Vorteil, wenn Sperrgepäck aufgegeben werden muss. Am Abflugtag können Sie dann ganz entspannt direkt zum Abfluggate gehen. Tiere können aber immer erst am Flugtag abgegeben werden! Bitte informieren Sie sich vorab, ob für Ihren Flug der Vorabend-Check-in möglich ist.

Check-in am Schalter

Neben den vorgenannten Methoden Ihre Bordingkarte zu erhalten, ist das klassische persönliche Check-in am Schalter vor allem dann notwendig, wenn Sie Gepäck aufgeben wollen. An welchem Check-in-Schalter Sie sich für Ihren Flug anstellen müssen, erfahren Sie ebenfalls über eine Anzeigetafel in der Flughafenhalle. Die Schalter sind nummeriert und gut ausgeschildert. Finden Sie den Schalter nicht, wenden Sie sich an den Infoschalter. Am Check-in-Schalter müssen Sie die Buchungsnummer sowie Ihren Reisepass vorlegen. 

Baggage-Drop-off 

Am Check-in-Schalter werden Ihre Gepäckstücke entgegengenommen und gewogen. Wenn Sie online oder am Automaten eingecheckt haben, müssen Sie die Gepäckstücke am eigens dafür eingerichteten „Baggage-Drop-off“-Schalter aufgeben. Hier legen Sie Ihre Bordkarte oder die Buchungsbestätigung vor und das Bodenpersonal nimmt Ihre Taschen und Trolleys entgegen, wiegt sie und kümmert sich um den Rest. An manchen Flughäfen stehen auch schon Gepäckautomaten. Die Gepäckstücke müssen auf einem speziellen Gepäckband abgestellt und die Bordkarte am Automaten eingelesen werden. Stimmt das Gewicht, können Sie sich eine Banderole ausdrucken lassen, die Sie an Ihren Gepäckstücken befestigen müssen. Wenn Sie fertig sind, drücken Sie einen Knopf und die Gepäckstücke werden auf dem Förderband Richtung Flugzeug abtransportiert. 

Auch wenn es mittlerweile nicht mehr zwingend erforderlich ist: Vergessen Sie nicht, Ihre Gepäckstücke ausreichend zu beschriften. Auf den Gepäckanhänger gehören aber nur der Nachname, die Telefonnummer und eventuell die E-Mail-Adresse. Die genaue Anschrift sollten Sie weglassen, sie macht potenziellen Einbrechern sonst den Weg in Ihr Heim zu einfach. Alternativ kann der Gepäckanhänger über eine Abdeckung verfügen, sodass die Angaben nicht für jeden ersichtlich sind. Oder Sie besorgen sich einen digitalisierten Gepäckanhänger mit einem QR-Code. 

Tipp: Machen Sie ein Handy-Foto von Ihren Gepäckstücken und notieren Sie sich das Gewicht, die Abmessungen und die Angaben auf dem Gepäckanhänger. Das kann helfen, wenn einmal etwas verloren geht.

Was Sie hinsichtlich des Fluggepäcks beachten sollten

Egal ob Sie Ihre Gepäckstücke klassisch am Check-in-Schalter, beim Baggage-Drop-off oder am Automaten aufgeben, wenn das maximale Gewicht überschritten ist, kann es zu Problemen kommen. In der Regel beinhaltet ein Flugticket ein sogenanntes Freigepäck von 20 Kilogramm. Ist Ihr Koffer schwerer, liegt aber noch im Rahmen des „Gurtmaßes“, müssen Sie das Übergewicht bezahlen. Die Tarife hierfür sind bei den Fluglinien recht unterschiedlich. Das Gurtmaß ist ein Begriff aus der Transportbranche, an dem sich auch die Fluglinien orientieren. Es liegt bei 158 Zentimetern. Ist Ihr Gepäckstück länger, müssen Sie ebenfalls eine Übergepäckgebühr bezahlen. Wenn Sie sich böse Überraschungen ersparen wollen, dann informieren Sie sich vorab über das zulässige Freigepäck für Ihren Flug und halten dieses ein. 

Tipp: Schätzen Sie das maximale Gewicht Ihrer Gepäckstücke nicht, wiegen Sie nach!

Sonder- und Sperrgepäck

Wenn Sie Ihr Sportgerät mit in Urlaub nehmen wollen, dann handelt es sich häufig um sogenanntes „Sperrgepäck“, beispielsweise Skier und Surfbrett. Bei der Gepäckaufgabe von Sonder- oder Sperrgepäck spielt das Gurtmaß wieder die ausschlaggebende Rolle: Ist die Summe von Länge, Höhe und Breite größer als 158 Zentimeter, handelt es sich um Sperrgepäck. Nach dieser Definition sind auch der Kinderwagen und die Transportbox für Haustiere Sperrgepäck. Diese Gepäckstücke können in aller Regel nicht über ein automatisches Gepäckband in den Flieger geladen werden. Dafür gibt es separate Förderanlagen, bei denen Sie Ihr Sperr- oder Sondergepäck abgeben müssen. Die Kosten für den Transport sind abhängig von den Maßen, dem Gewicht und der Beschaffenheit der Gepäckstücke. 

Tipp: Sportgepäck, also alles, was zur Ausübung einer Sportart benötigt wird, unterliegt besonderen Verpackungsrichtlinien und muss bei manchen Fluglinien vorangemeldet werden.

Sonderregelungen für Menschen mit Behinderung

Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität, Behinderung oder Krankheit gibt es eine Beförderungspflicht. Einige Gesellschaften betreuen ihre behinderten Reisegäste vom Eingang des Flughafens bis zum Abheben des Fliegers durch speziell ausgebildetes Betreuungspersonal. Behinderte dürfen Rollstühle, Gehhilfen und andere Hilfsmittel, die der Mobilität dienen, in der Regel kostenlos mitnehmen. Werden sie nicht mit in die Kabine genommen, sondern aufgegeben, wird ihr Gewicht nicht auf das Freigepäck angerechnet. Blindenhunde dürfen auch ohne Transportbox in der Kabine mitfliegen. Es wird aber ein Nachweis benötigt, der die Notwendigkeit eines Assistenzhundes bescheinigt.

Tipp: Wenn Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung Hilfe benötigen, melden Sie das mindestens 48 Stunden vor Abflug bei Ihrer Fluggesellschaft an!

Nicht alles darf mit in den Flieger

Informieren Sie sich vorab, was Sie auf Ihrem Flug und besonders auch in Ihr jeweiliges Reiseland mitnehmen dürfen. Das gilt sowohl für die aufgegebenen Gepäckstücke als auch für das Handgepäck. Grundsätzlich dürfen keinerlei Waffen, nicht einmal eine Wasserpistole, mitgeführt werden. Verboten sind darüber hinaus scharfe oder stumpfe Instrumente, brennbare, chemische oder toxische Stoffe. Dazu gehören beispielsweise auch Batterien und Akkus, die auslaufen könnten. Die Powerbank zum Aufladen von Smartphone und Tablet darf übrigens nicht im Koffer aufgegeben werden. Sie muss in das Handgepäck und darf eine Kapazität von 27.000 Milliampere Stunden (mAh) oder 100 Wattstunden (Wh) nicht überschreiten. Grund für diese Regelung ist die mögliche Brandgefahr, die von einer Powerbank ausgehen kann.

Was gehört ins Handgepäck?

Smartphone, Tablet, Kamera, Föhn und Taschenlampe dürfen Sie im Handgepäck mitnehmen. Flüssigkeiten und Kosmetikartikel wie Cremes, Parfums oder Zahnpasta in Fläschchen, Tuben oder Tiegeln bis jeweils maximal 100 Milliliter Inhalt müssen in einen verschließbaren, durchsichtigen Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von einem Liter passen. Dieser Plastikbeutel muss bei der Sicherheitskontrolle aus dem Handgepäck genommen und getrennt durchgecheckt werden. Nicht erlaubt sind Spraydosen unabhängig vom Inhalt, Rasierklingen und Nagellackentferner. Erlaubt ist die Mitnahme von Medikamenten, auch flüssiger Tropfen und Spritzen, so sie ärztlich verordnet wurden. Sicherheitshalber sollten Sie eine schriftliche Bestätigung Ihres Arztes dabei haben. Auch hier gilt, dass jede Airline andere Bestimmungen über die Mitnahme von verbotenen Gütern und erlaubten Waren hat. 

Tipp: Schauen Sie sich genau an, was Sie aufgeben und was Sie im Handgepäck mitführen möchten und fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Fluggesellschaft nach!

Sie können nicht beliebig viel Handgepäck mit in die Kabine nehmen. Je nach Fluglinie gibt es eine Obergrenze für Anzahl, Größe und Gewicht der Handgepäckstücke. In der Regel dürfen Sie ein Gepäckstück bis sieben Kilogramm Gewicht mitnehmen.

Gepäck für die Flugreise
Hundebox für die Flugreise

Das Haustier fliegt mit

Nicht jeder Reisende findet eine zuverlässige Betreuung für seinen Liebsten aller Vierbeiner. Bei den meisten Fluglinien ist es möglich, Tiere mitzunehmen. Die jeweiligen Transportbedingungen unterscheiden sich dabei stark. Meist muss das Tier in einer Transportbox oder einem Käfig im Frachtraum mitfliegen. Bis zu einer bestimmten Größe dürfen Tiere in einer Box auch in der Kabine mitfliegen. Die Box sollte mit dem Nachnamen des Halters, der Telefonnummer und der E-Mail-Adresse gekennzeichnet sein. Beim Einchecken des Tieres müssen Sie den Heimtierausweis vorlegen, in dem unter anderem die nötigen Impfungen verzeichnet sein müssen.

Tipp: Ob Sie Ihr Haustier mitnehmen dürfen entscheiden allein die Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes!

Zollbestimmungen nicht vergessen!

Der Zoll interessiert sich nicht nur bei der Einreise für Ihr Gepäck, sondern auch bei der Ausreise müssen Sie Zollbestimmungen beachten und eventuell Deklarationen abgeben. Ohne Zollformalitäten dürfen Sie

  • Reisegegenstände wie Bekleidung oder Fotoausrüstung,
  • Artikel für den persönlichen Gebrauch wie Pflegeprodukte und Geschenke 

ausführen. Ausgenommen sind Gegenstände, die außenwirtschaftsrechtlichen Bestimmungen unterliegen, deren Ausfuhr also verboten oder beschränkt ist, sowie Waren und Produkte zu gewerblichen Zwecken. Sie müssen beim Zoll zur Ausfuhr angemeldet werden. Sollten Sie wertvolle Gegenstände wie eine teure Kamera mitnehmen und wieder mit zurückbringen, empfiehlt es sich, einen Besitznachweis vorzulegen. Für diese sogenannten „Rückwaren“ gibt es das Auskunftsblatt INF 3 Formular 0329 oder das Formular 0330 für die Wiedereinreise nach Deutschland. Die Formulare werden Ihnen vor der Ausreise von jeder deutschen Zollstelle ausgestellt. Alternativ sollten Sie die originalen Kassenbelege dabei haben.

Anmelden müssen Sie auch Bargeld ab exakt 10.000 Euro pro Person, wenn Sie eine europäische Außengrenze überschreiten. Für Barmittel in dieser Höhe ist vor Grenzübertritt bei der zuständigen deutschen Zollstelle eine Deklarierung abzugeben. Dazu gibt es das Formular „Anmeldung von Barmitteln“. Bei Reisen innerhalb der EU reicht es, wenn Sie für Barmittel von mehr als 10.000 Euro beim Zoll einen Nachweis über die Herkunft vorlegen können, wenn Sie danach gefragt werden. Achtung: Auch zur Anlage bestimmte Edelmetalle (z. B. Münzen oder Barren) wie Gold, Silber oder Edelsteine gelten als Barmittel.

Der beliebte Einkauf „Duty-Free“ zwischen zwei Zollstellen wurde innerhalb der EU abgeschafft. Die Preise der im Duty-Free Shop angebotenen Waren enthalten in der Regel bereits sämtliche Abgaben. Im nichteuropäischen Ausland ist das anders. Dann aber sind die Höchstgrenzen für bestimmte Waren wie Tabak, Alkohol oder Parfum zu beachten.

Zoll-Kontrolle
Sicherheitskontrolle des Handgepäcks

Sicherheitskontrollen

Die vorletzte Station des Check-in-Prozederes sind die Sicherheitskontrollen. In der Regel gibt es mehrere Kontrollstellen, durch die Sie zu Ihrem Gate gelangen können. Das für Ihren Flug richtige Gate ist auf der Bordkarte vermerkt. Folgen Sie also einfach den Wegweisern zum Abfluggate, dann kommen Sie automatisch zum Eingang der Sicherheitskontrolle, die mit einer elektronischen Schranke versehen ist. Sie können diese Schranke durch das Scannen Ihrer Bordkarte öffnen. 

An der eigentlichen Kontrollstelle müssen Sie alle metallischen Gegenstände in eine Schale legen, sämtliche Hosen- und Jackentaschen leeren und auch elektronische Gegenstände wie das Smartphone auspacken. Alle Jacken, Mäntel und das Handgepäck müssen abgelegt werden. Die Gegenstände durchlaufen einen Scan. Sie selbst müssen eine Torsonde passieren, die mit Metalldetektoren ausgestattet ist. 

Fliegen Sie in ein Land außerhalb des Schengen-Raums, müssen Sie jetzt noch zur Passkontrolle. Hier wird der Pass gescannt und auf Gültigkeit überprüft. An einigen deutschen Airports gibt es EasyPass-Schalter für die automatische Passkontrolle. Der Pass wird auf einen Scanner gelegt und der Passagier schaut in eine Kamera. Allerdings muss der Pass in diesem Fall für EasyPass registriert sein.

Das Boarding

Boarding am Gate

Mit der Sicherheits- bzw. Passkontrolle ist der letzte Schritt des Check-in-Verfahrens abgeschlossen. Folgen Sie jetzt der Beschilderung zu Ihrem Abfluggate und warten dort, bis Ihr Flug aufgerufen wird. Sie sollten spätestens 30 Minuten vor Beginn des Boarding am Gate angekommen sein. Halten Sie Ihre Bordkarte und Ihren Ausweis zum Vorzeigen am Gate bereit, um Verzögerungen des Einstiegs zu vermeiden. Beachten Sie ggf. Boarding-Prioritäten wie Speedy-Boarding oder die auf der Bordkarte vermerkten Einsteigegruppen. 

Fazit

Die riesigen Flughafenhallen mit ihren vielfältigen Anlaufstellen sind für Fluganfänger sehr verwirrend. Deshalb ist jeder Fluggast gut beraten, sich frühzeitig um alles Wissenswerte rund um seinen Flug zu informieren. Dazu gehört das jeweilige Check-in-Verfahren der Fluglinie, die Vorschriften für die Gepäckstücke, die benötigten Reisedokumente, die Zollbestimmungen und Ein- und Ausreisebedingungen des Reiselandes. Je besser Sie Bescheid wissen, umso beruhigter können Sie Ihrer Flugreise entgegensehen!

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel wurde unter Berücksichtigung allgemein zugänglicher Informationen nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Unser Artikel soll lediglich das Spektrum der Anforderungen für Reisende bei einer Flugreise aufzeigen. Er kann keinen Anspruch auf vollständige und rechtlich verbindliche Auskunft über Reisebedingungen darstellen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich über die aktuellen Regeln und Richtlinien erkundigen. Die anzusprechenden Stellen sind hier in erster Linie: Ihr Reisebüro, Ihre Fluggesellschaft, der Flughafen, das Auswärtige Amt und die Zollbehörden der jeweiligen Länder.

 

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