Sicherheitskontrollen an deutschen Flughäfen
In den letzten Jahren wurden die Auflagen für Überprüfung der Fluggäste und deren Gepäck stetig erhöht. Dadurch sind die Sicherheitskontrollen mit den nervig langen Wartezeiten Fluch und Segen zugleich. Sie sind aber für die Sicherheit im Luftverkehr unerlässlich. Tatsächlich müssten die langen Schlangen an den unterschiedlichen Kontrollpunkten gar nicht sein, wenn Fluggäste das Kontrollprozedere kennen und sich entsprechend darauf vorbereiten können. Die Experten von McParking erklären Ihnen, was bei den Kontrollen auf Sie zukommt und worauf Sie achten müssen.
Welche Sicherheitsmaßnahmen gibt es?
Die Sicherheit im Luftverkehr in Deutschland wird durch eine Reihe von zum Teil international abgestimmten Regelungen und das Zusammenspiel von Behörden und Unternehmen gewährleistet. Die Sicherheitskontrollen sind dabei ein entscheidender Faktor, um einer möglichen Gefahr beispielsweise von Anschlägen zu begegnen. An jedem Airport gibt es drei Kontrollstellen:
- die Passagier- und Gepäckkontrollen
- die Personal- und Warenkontrollen
- die Fracht- und Postkontrollen
Jede Kontrollstelle ist unterschiedlichen Bundesministerien unterstellt. Für die Passagier- und Gepäckkontrollen ist die Bundespolizei zuständig. Sie wird von privaten Sicherheitsunternehmen unterstützt. Die Personal- und Warenkontrollen werden von der jeweiligen Landesluftfahrtbehörde verantwortet und von den Flughäfen durchgeführt. Die Fracht- und Postkontrollen fallen in den Zuständigkeitsbereich des Bundesverkehrsministeriums und des Luftfahrtbundesamtes und werden von den Fluggesellschaften durchgeführt. Von den Personal-, Waren-, Fracht- und Postkontrollen bekommen die Fluggäste in der Regel nichts mit.
Die Vielzahl der an der Luftsicherheit beteiligten Behörden und Organisationen ist einer der Hauptkritikpunkte am deutschen Luftverkehr. Die Verantwortlichen wünschen sich alle Sicherheitsmaßnahmen aus einer Hand, was aber durch die Beteiligung von Bund und Ländern erschwert wird.
Was wird bei den Sicherheitskontrollen kontrolliert?
An den Kontrollstellen stehen Mitarbeiter der zuständigen Behörden bereit, die Ihnen bei Fragen gerne weiterhelfen. Das entsprechende Gate für Ihren Flug finden Sie auf der Bordkarte. Die Bordkarte benötigen Sie, um den Zugang zu den Sicherheitskontrollen zu öffnen, da diese i. d. R. durch eine vorgelagerte Schranke versperrt sind. Dann beginnen die eigentlichen Sicherheitskontrollen. Sie bestehen aus
- Überprüfung von Handgepäck und mitgeführten Gegenständen
- Personenkontrolle
- Ausweiskontrolle
- Luftsicherheitskontrolle wegen Covid-19
- Kofferkontrolle
- Zollkontrolle
Sicherheitskontrollen von Handgepäck und mitgeführten Gegenständen
Wie viel Handgepäck Sie mit sich führen dürfen, wird von den Fluggesellschaften unterschiedlich gehandhabt. In der Regel darf es nur ein Gepäckstück mit einem maximalen Gewicht von acht Kilogramm sein. Zusätzlich ist vielleicht noch eine Handtasche erlaubt. Das Handgepäck und sämtliche mitgeführten Gegenstände müssen in eine Kontrollwanne abgelegt werden. Dazu gehören auch Mäntel, Jacken, Schals sowie der Inhalt sämtlicher Hosen- oder Jackentaschen. Elektronische Geräte wie Smartphone, Tablet, Fotoapparate kommen in eine Extrawanne.
Für die Mitnahme von Flüssigkeitsbehältnissen im Handgepäck gelten besondere Bestimmungen. Die einzelnen Behälter dürfen jeweils maximal 100 Milliliter fassen und müssen in einem gut verschlossenen Kunststoffbeutel verpackt sein. Zu den Flüssigkeiten zählen nicht nur Getränke, sondern alle Substanzen, die bei Raumtemperatur flüssig werden, also auch Cremes, Zahnpasta und sogar Schmelzkäse. Pro Person darf nur ein Beutel mit einem Liter Gesamtinhalt mitgenommen werden. Duty-Free-Flüssigkeiten, die am Airport erworben wurden, werden in einem Sicherheitsbeutel mit rotem Rand versiegelt und dürfen unter Vorlage des Kaufbelegs mitgeführt werden. Für diese Duty-Free-Beutel und Medikamente sowie Spezialnahrung gibt es keine luftsicherheitsrechtlichen Mengenbegrenzungen. Für die Mitnahme von Medikamenten ist eine Notwendigkeitsbescheinigung erforderlich.
Die Kontrollschalen durchlaufen einen Röntgenscanner. Diese Geräte unterliegen den Vorschriften des Strahlensicherheitsgesetzes und der Strahlenschutzverordnung. Die Strahlenbelastung für die Fluggäste beträgt maximal 0,2 Mikrosievert und gilt als unbedenklich.
Wenn der Röntgenscanner Auffälligkeiten zeigt, darf das Kontrollpersonal Ihr Handgepäck durchsuchen und Sie auffordern, das Gepäckstück komplett zu entleeren. Auch kann es Sie auffordern, Smartphone, Tablet oder Laptop anzuschalten. Zudem können Ihre elektronischen Geräte durch einen Wischtest auf Sprengstoff oder andere gefährliche Stoffe untersucht werden.
Werden unerlaubte Gegenstände in Ihrem Handgepäck entdeckt, stellt das eine Ordnungswidrigkeit, eventuell sogar eine Straftat dar. Sie müssen die verbotenen Gegenstände entweder an jemanden übergeben, sie deponieren oder, falls zulässig, als Gepäck einchecken. Das Kontrollpersonal darf die Gegenstände nicht entgegennehmen und auch nicht für Sie entsorgen. Nicht erlaubt sind
- Waffen jeder Art, auch Imitationen
- Munition
- Messer und scharfe Gegenstände
- explosive, chemische und toxische Stoffe
- verschiedene Flüssigkeiten, Pasten, Gels und Aerosole
Die Personenkontrolle
Hier gibt es die herkömmlichen Sicherheitsscanner, bei denen Sie durch eine Art Tor gehen müssen. Beim Gang durch den Sicherheitsscanner dürfen Sie keine Gegenstände mehr in Bekleidungstaschen haben oder in den Händen halten. Die Torsonde muss jeder durchschreiten, ausgenommen sind lediglich Schwangere und Personen mit Herzschrittmacher.
Alternativ gibt es an deutschen Flughänfen immer häufiger einen Körperscanner. Dessen Nutzung ist freiwillig, auf Wunsch können Sie sich auch manueller Überprüfung unterziehen. Den Körperscanner dürfen Sie erst betreten, wenn Sie vom Personal dazu aufgefordert werden. Stellen Sie die Füße auf die Markierung und heben die Arme über den Kopf. Der Scanner zeigt an, ob Sie metallische oder andere unerlaubte Gegenstände am Körper tragen. Ist das der Fall, werden diese auf dem Kontrollmonitor dargestellt. Sie müssen die Gegenstände ablegen und die Schleuse erneut betreten oder das Sicherheitspersonal kontrolliert Sie mit einem Handscanner. Eventuell sind weitere Nachkontrollen erforderlich, für die es an jedem Airport separate Räume oder Kabinen gibt. Wenn Sie den Körperscan erfolgreich hinter sich gebracht haben, müssen Sie auf einem Ihnen zugewiesenen Kontrollplatz warten. Nach Überprüfung der abgelegten Gegenstände dürfen Sie Ihr Gepäck wieder an sich nehmen.
Wie funktioniert der Sicherheitsscanner?
Hinsichtlich des Körperscanners herrscht verbreitet Unsicherheit. Insbesondere die Frage nach der gesundheitlichen Unbedenklichkeit und was das Sicherheitspersonal tatsächlich zu sehen bekommt, wird kontrovers diskutiert.
Fakt ist, dass die modernen Körperscanner an deutschen Flughäfen mit elektromagnetischen Strahlen, sogenannten Terahertz- oder T-Wellen arbeiten. Röntgenstrahlen kommen nicht zum Einsatz. Bei der passiven Scan-Methode werden die vom Körper abgestrahlten T-Wellen registriert. Die T-Wellen können durch die Kleidung, nicht aber durch Gegenstände strahlen. Sie werden als Schatten auf dem Kontrollschirm sichtbar. Bei der aktiven Scan-Methode dagegen wird der Körper mit T-Wellen bestrahlt. Während der Körper die Strahlen absorbiert, werden sie von Gegenständen reflektiert, die so sichtbar gemacht werden.
Fluggäste erscheinen bei beiden Methoden nicht etwa nackt, sondern nur schematisch als Piktogramm auf den Kontrollmonitoren. Nach deutschem Gesetz sind die hochauflösenden Körperscanner ohnehin nicht zugelassen. Mit der neuen Technik könnten nämlich tatsächlich kleine Geheimnisse wie ein Intim-Piercing oder gesundheitliche Probleme wie ein künstlicher Darmausgang sichtbar gemacht werden. Deshalb stehen die gerne als „Nacktscanner“ bezeichneten Geräte im Fokus der Kritik.
Gesundheitliche Bedenken dagegen werden nicht geltend gemacht. Die T-Strahlung ist wesentlich geringer als die Röntgenstrahlung und deshalb unbedenklich.
Ein Problem aber gibt es, wenn Personen stark schwitzen oder vorher in einen Regenguss gekommen sind, kann der Körperscanner die Kleidung nicht mehr durchdringen. Terahertz-Wellen werden von der Feuchtigkeit absorbiert. In diesen Fällen erfolgt dann eine manuelle Kontrolle.
Die Ausweiskontrolle
Wenn Sie in ein Land außerhalb des Schengen-Raumes reisen möchten, müssen Sie sich einer Ausweiskontrolle unterziehen. Ein Mitarbeiter des Flughafenbetreibers wird dazu Ihren Reisepass scannen und auf Echtheit und Gültigkeit überprüfen. Außerdem vergleicht er das Passbild mit Ihrer Person, um sicherzustellen, dass der Pass auch tatsächlich Ihnen gehört. Seit 2017 erfolgt zudem eine Fahndungsabfrage auch bei EU-Bürgern, die den Schengen-Raum verlassen wollen. Bis dahin fand diese Abfrage nur bei Nicht-EU-Bürgern statt.
An einigen deutschen Flughäfen ist diese Passkontrolle inzwischen automatisiert. Am sogenannten EasyPass-Schalter legen Sie Ihren Reisepass selbst auf ein Lesegerät, der die biometrische Gesichtsform und Daten abgleicht. Dieses EasyPass-System gibt es aber bislang ausschließlich für Bürger der Europäischen Union mit registriertem elektronischen Pass.
Luftsicherheitskontrollen wegen Covid-19
An den meisten Flughäfen ist inzwischen das Tragen von Masken nicht mehr erforderlich. Allerdings empfehlen die deutschen Flughafenbetreiber, die Maske in Flughafengebäuden weiterzutragen.
Bei einer Reise ins Ausland sind die jeweiligen Corona-Bestimmungen des Ziellandes zu beachten. Für manche Länder werden noch immer 3G- oder Impfnachweise benötigt. An den Flughäfen gibt es Teststationen, an denen Sie sich vor Abflug auf Covid-19 testen lassen können, wenn die Testpflicht für Ihr Reisezielland noch Pflicht sein sollte.
Für innerdeutsche Flüge gibt es keine Nachweispflichten mehr. Zurzeit besteht für Deutschland eine Maskenpflicht in Flugzeugen, die je nach Coronalage verschärft oder gelockert werden kann. Es ist also nötig, dass Sie sich vor Reiseantritt informieren, wie die aktuelle Lage mit Blick auf Impfungen, Tests und Maskenpflicht ist. Auskunft erhalten Sie bei Ihrer Fluggesellschaft und dem Auswärtigen Amt.
Die Kofferkontrolle
Ihren Reisekoffer haben Sie schon beim Check-in auf ein Gepäckband gelegt und er ist verschwunden. Sie bekommen ihn erst am Zielflughafen wieder, jedenfalls wenn alles nach Plan verläuft. Das heißt aber nicht, dass Ihr Gepäck den Flughafen unkontrolliert verlässt, auch wenn über die Fluggepäckkontrolle nur sehr wenig bekannt ist. Der Check und das Durchleuchten des aufgegebenen Gepäcks findet hinter „verschlossenen Türen“ statt, verläuft aber ganz ähnlich wie die Handgepäckkontrolle.
Das heißt, der Inhalt der Gepäckstücke wird mit verschiedenen Scan-Geräten durchleuchtet. Ist nichts zu beanstanden, wird das Gepäck in die Maschine befördert. Wird etwas Verdächtiges festgestellt und die Kontrolleure können den Gegenstand nicht zuordnen, wird das Gepäckstück geöffnet, wenn es sein muss, auch aufgebrochen. Kann der Gegenstand als unbedenklich identifiziert werden, wird es wieder geschlossen und der Besitzer mit einem aufgeklebten Hinweisschild über die Maßnahme informiert.
Unter anderem dürfen folgende Gegenstände dürfen nicht in den Koffer:
- Schusswaffen und waffenähnliche Gegenstände
- Werkzeug
- Akkus, Batterien und Powerbanks
- E-Zigaretten
- Feuerzeuge und Streichhölzer
- entzündliche Substanzen
Sollten die Kontrolleure tatsächlich etwas Verdächtiges im Gepäck finden, verständigen sie die Bundespolizei und auch der Besitzer des Koffers wird kontaktiert. Dann erfolgen umfangreiche Nachkontrollen.
Stichprobenartig kommen auch Hunde zum Einsatz, die Gepäckstücke unter anderem nach Drogen oder anderen illegalen Substanzen abschnüffeln.
Die Zollkontrolle
Der Zoll hat nicht nur bei der Einreise nach Deutschland ein Interesse an mitgeführten Waren, sondern unter Umständen auch bei der Ausreise. So dürfen pro Person bestimmte Waren und Bargeld nur innerhalb einer festgelegten Freigrenze aus Deutschland abgabenfrei ausgeführt werden, sofern sie ausschließlich für den persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt sind. Dazu gehören vor allem Tabakwaren und Alkohol, aber auch Barmittel in Form von Bargeld, Reiseschecks oder Goldmünzen und Barren. Bei Reisen innerhalb der EU gelten andere Freigrenzen als für Länder außerhalb der EU.
Waren und Bargeld oberhalb der Freigrenzen müssen beim Zoll angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt über einen Vordruck, den Sie vorab online oder direkt beim Zoll am Airport ausfüllen können. Die Anmeldebescheinigung kann dann wichtig werden, wenn Sie bei der Einreise vom Zoll kontrolliert werden und Sie eine wertvolle Uhr tragen oder sich teure Designer-Kleidung in Ihrem Gepäck befindet. Mit der Zollbescheinigung können Sie nachweisen, dass Sie die Sachen nicht im Ausland erworben haben und abgabenfrei einführen wollen.
Wie lange dauern die Sicherheitskontrollen?
Grundsätzlich müssen Sie sich wegen der umfangreichen Sicherheitskontrollen auf längere Wartezeiten einstellen. Hier kann der neue Runaway-Service des BER zu einer echten Entspannung führen und die langen Schlangen, die sich üblicherweise vor den Sicherheitsschleusen bilden, verkürzen. Das bezieht sich aber nur auf das Prozedere der Sicherheitskontrollen selbst, nicht auf die Gesamtzeit, die Sie sich eventuell im Flughafengebäude aufhalten müssen.
Aber: Unendlich lang dürfen die Wartezeiten nicht werden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat kürzlich geurteilt (Urteil vom 27.01.2022 - Aktenzeichen 1 U 220/20), dass sich Fluggäste auf die vom Flughafenbetreiber empfohlenen Zeiten für die Ankunft am Airport verlassen können müssen. Das heißt, empfiehlt der Betreiber, 2 bis 2,5 Stunden vor dem Start der Maschine am Terminal zu sein, dann darf diese Zeit nicht durch lange Wartezeiten bei der Abfertigung überschritten und dadurch eventuell ein gebuchter Flug verpasst werden.
Quelle: Urteil OLG Frankfurt a.M.: https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20Frankfurt&Datum=27.01.2022&Aktenzeichen=1%20U%20220%2F20
Worauf sollten Sie achten? Unsere Tipps und Tricks
Die umfangreichen Sicherheitskontrollen an Flughäfen sollen sicherstellen, dass keine Waffen, Sprengstoffe oder sonstige gefährliche Gegenstände in die Maschine gelangen. Entsprechend gründlich müssen sie sein und entsprechend lang können sie dauern. Sie können aber einiges dafür tun, dass die Sicherheitskontrollen nicht zu lange dauern oder Sie vielleicht wegen kleiner Nachlässigkeiten Ihren Flug erst gar nicht antreten können.
1. Checklisten besorgen
Bevor Sie mit dem Packen beginnen, sollten Sie sich Checklisten anlegen oder besorgen, welche der Gegenstände Sie nicht mit ins Flugzeug nehmen dürfen. Lassen Sie verbotene Gegenstände auch wirklich zu Hause und versuchen Sie nicht, sie irgendwie doch noch im Gepäck zu verstecken. Sie benötigen zwei Checklisten: eine für Gepäckstücke, die Sie einchecken und eine für das Handgepäck, das Sie mit in die Kabine nehmen. Im Zweifelsfall scheuen Sie sich nicht, bei Ihrer Airline nachzufragen. Das gilt auch für die Menge und Größe des Handgepäcks, das für Ihren Flug zulässig ist.
2. Möglichst alles in den Frachtraum
Packen Sie alles, was Sie nicht wirklich während des Fluges benötigen in Gepäckstücke, die Sie einchecken. Es hat sich gerade zu einem regelrechten Trend entwickelt, möglichst viel als Handgepäck mitzunehmen. Übervolle Gepäckablagen und Handgepäck, das Durchgänge und den Fußraum in den Sitzreihen blockiert, sind ein Ärgernis für Passagiere und Flugbegleiter gleichermaßen.
3. Nutzen Sie die Preparation Zones
An manchen Flughäfen gibt es vor den Sicherheitsschleusen sogenannte Preparation Zones, in denen Sie sich auf die Sicherheitskontrollen vorbereiten können. Legen Sie Ihre Oberbekleidung, also Mäntel, Jacken, Mützen, Schals und ähnliches schon ab. Denken Sie bereits zu Hause daran, dass Sie Oberbekleidung für die Sicherheitskontrollen ablegen müssen. Verzichten Sie deshalb auf Gürtel, Umschlagtücher und andere Bekleidung, die Sie nicht unbedingt brauchen.
Alle Sachen, die Sie in die Kontrollschalen legen müssen, sollten sich oben im Handgepäck oder in einem Extrafach der Reisetasche befinden. Hier kommt es gern zu einer Verzögerung, weil ein Reisender beispielsweise Medikamente unten in der Reisetasche verstaut hat und sie zur Vorlage an der Kontrollstelle nicht finden kann. Auch Smartphones, Tablets, Laptops und Kameras können Sie schon auspacken. Leeren Sie sämtliche Hosen- und Jackentaschen oder deponieren Sie alle Sachen aus den Taschen an einer Stelle, die Sie leicht und schnell erreichen können. Überprüfen Sie noch einmal die Flüssigkeitsbeutel.
4. Wahrheitsgemäß antworten
Wenn das Kontrollpersonal Fragen zu bestimmten Gegenständen hat, sollten Sie diese wahrheitsgemäß beantworten.
5. Dokumente bereithalten
Haben Sie Medikamente oder Duty-Free-Flüssigkeiten im Handgepäck, dann halten Sie Atteste und Kaufquittungen am besten mit Bordkarte und Ausweispapieren bereit.
6. Bitte keine Witze machen
Das Sicherheitspersonal an den Flughäfen nimmt seine Aufgaben sehr ernst. Machen Sie deshalb während der Sicherheitskontrollen keine Witze über Bomben, Drogen oder ähnliches. Die Beamten müssen grundsätzlich jeder Bedrohung nachgehen, mag sie auch noch so spaßig gemeint sein.
7. Anweisungen beachten
Hören Sie während der Sicherheitskontrollen unbedingt auf die Anweisungen des Sicherheitspersonals. Es macht keinen Sinn zu diskutieren. Das verschwendet nur Zeit. Im Zweifel wissen die Beamten genau, was zulässig ist und was nicht.
8. Höflich bleiben
Bleiben Sie bitte höflich, egal wie stressig die Sicherheitskontrollen sind. Das Sicherheitspersonal macht nur seinen Job. Je besser es das tut, umso sicherer sind Sie und Ihre Mitpassagiere.
Online Buchbare Zeitfenster für Sicherheitskontrolle am BER
Kürzlich überraschte der Hauptstadtflughafen BER seine Fluggäste mit online buchbaren Zeitfenstern für die Sicherheitskontrollen. BER Runway heißt der neue Service, der die Wartezeiten bei der Abfertigung der Fluggäste verringern und zugleich den Passagierfluss für den Betreiber kalkulierbarer machen soll. Dazu wurde eine eigene Sicherheitsschleuse eingerichtet, für die von 72 bis 1,5 Stunden vor Abflug über die BER-App oder auf der Homepage kostenlos ein Zeitpunkt für die Sicherheitskontrolle gebucht werden kann. Passagiere können zehn Minuten vor und nach diesem Zeitpunkt die Sicherheitsschleuse passieren.
Der BER ist der erste europäische Flughafen, der diesen Service anbietet. Das Angebot ändert aber nichts an der Empfehlung des Flughafenbetreibers, 2,5 Stunden vor der geplanten Startzeit Ihrer Maschine am Airport einzutreffen. Für den Check-in muss also nach wie vor genügend Zeit eingeplant werden. Und an den Sicherheitskontrollen selbst ändert sich auch nichts.
Fazit
Die Luftsicherheit spielt eine ganz besondere Rolle im nationalen und internationalen Luftverkehr. Deshalb sind die Sicherheitskontrollen an Flughäfen unumgänglich und nicht zuletzt in Ihrem eigenen Interesse. Zu langen Wartezeiten vor den Kontrollstellen kommt es aber, weil manche Reisenden nicht wissen, was sie erwartet und sie nicht darauf vorbereitet sind. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Umfang und Ablauf der Sicherheitsmaßnahmen an deutschen Flughäfen kennen und bereits beim Kofferpacken beachten. Wenn Sie unsere Tipps beherzigen, können Sie den Sicherheitskontrollen sorglos entgegenblicken und sie zügig hinter sich bringen. Und dann heißt es endlich „Takeoff“. Genießen Sie Ihren Flug!
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