Kein gültiger Reisepass kurz vor Reiseantritt: Wie bekomme ich schnell einen Vorläufigen?

Ungültiger Reisepass

Was Sie tun müssen, damit Sie dennoch verreisen können

Es ist schon unzählige Male passiert: Die Urlaubsreise ist gebucht, der Koffer gepackt, der Flug sogar schon eingecheckt und dann stellen Sie plötzlich fest, dass Ihr Reisepass abgelaufen ist, Sie ihn verlegt haben oder er sogar einem Dieb in die Hände gefallen ist. Brauchen Sie den Pass überhaupt noch oder reicht vielleicht ein anderer Identitätsnachweis? Gibt es eine Möglichkeit, kurzfristig einen neuen Pass zu bekommen und wenn ja, welche Unterlagen werden dafür benötigt? Antworten auf diese Fragen und was Sie sonst noch beachten müssen, wenn Sie rasch neue Reisedokumente benötigen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

In welchen Ländern brauchen Deutsche keinen Reisepass?

Grundsätzlich gilt: Bei Aufenthalten im Ausland müssen Sie Ausweisdokumente dabeihaben. In den 27 Ländern der Europäischen Union reicht der Personalausweis. Auch die meisten europäischen Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind, akzeptieren von Deutschen Staatsbürgern als gültigen Identitätsnachweis den Ausweis. In folgenden Nicht-EU-Ländern reicht laut Mitteilung des Auswärtigen Amtes für Deutsche der Personalausweis zur Einreise.

  • Albanien
  • Andorra
  • Bosnien
  • Herzegowina
  • Island
  • Liechtenstein
  • Mazedonien
  • Monaco
  • Montenegro
  • Norwegen
  • San Marino
  • Serbien
  • Schweiz
  • Vatikanstadt

Mit gewissen Ausnahmen gilt das auch für Moldawien und Kosovo.

Außerhalb Europas erlauben nur die Türkei und einige asiatische Staaten die Einreise nur mit Personalausweisen. In allen anderen Ländern ist der Reisepass zwingend erforderlich. Ein zusätzliches Visum ist in den meisten Ländern nicht nötig. Für die USA und Kanada ist für eine Urlaubsreise eine elektronische Einreisegenehmigung erforderlich. Das gilt auch für Geschäftsreisen bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen. Australien bietet ein elektronisches Visum an.

Tipp: Wollen Sie ohne gültigen Pass aus Deutschland ausreisen, ist nicht sicher, ob Sie in Ihrem Zielland und bei der Rückkehr wieder nach Deutschland einreisen dürfen! Deshalb sollten Sie grundsätzlich immer gültige Reisedokumente mit sich führen.

Stempel von diversen Ländern im Reisepass
Doppelte Staatsbürgerschaft

Sie haben zwei Staatsangehörigkeiten?

Für Doppelstaater ist es laut Auswärtigem Amt internationale Praxis, dass die Ein- und Ausreise aus Deutschland nur mit dem deutschen Pass, die aus dem anderen Staat, dessen Staatsangehörigkeit Sie zudem besitzen, aber mit dem Ausweisdokument eben dieses Staates erfolgen sollte. Wollen Sie also aus Deutschland in ein anderes Land reisen, dessen Staatsangehörigkeit Sie nicht besitzen, benötigen Sie den deutschen Pass. Wollen Sie dagegen in das Land, dessen Staatsangehörigkeit Sie außer der deutschen besitzen, ist dessen Ausweisdokument nötig. Im Zweifelsfall sollten Sie sich aber über die jeweiligen Bestimmungen informieren.

Kinderausweis für Kinder unter 12 Jahren

Bei Kindern unter zwölf Jahren reicht ein Kinderausweis, der aber seit dem 1. Januar 2021 nur noch jeweils ein Jahr gültig ist. Vor diesem Datum ausgestellte Pässe sind sechs Jahre gültig. Der früher übliche Eintrag in den Pass der Eltern reicht schon seit 2012 nicht mehr aus. Auch andere Identitätsnachweise wie beispielsweise eine Geburtsurkunde werden nicht als gültiges Reisedokument anerkannt. Hat das Kind das zwölfte Lebensjahr vollendet, ist für Aufenthalte im nichteuropäischen Ausland ein Reisepass mit elektronischem Chip Vorschrift. Vorteil des Kinderpasses: Er kann in Deutschland von Ihrer zuständigen Passbehörde sofort ausgestellt werden und kostet nur 13 Euro.

Tipp: Der Kinderausweis wird nicht in jedem Land anerkannt, beispielsweise in den USA, Australien, einigen afrikanischen Ländern und Kroatien, die nicht zum Schengenraum gehört! Erkundigen Sie sich deshalb rechtzeitig vor der Abreise nach den jeweiligen Einreisebedingungen Ihres Ziellandes.

Kinderausweis für unter 12 Jahren

Für nicht volljährige Kinder gelten besondere Bestimmungen

Sollten Sie vorläufige Reisedokumente für nicht volljährige Kinder beantragen wollen, muss ein Elternteil bei der Antragstellung anwesend sein. Das gilt auch, wenn Ihr Kind schon 17 Jahre alt ist und von beiden Elternteilen eine Vollmacht vorlegen kann. Sind beide Elternteile sorgeberechtigt, wird vom abwesenden Elternteil eine schriftliche Zustimmungserklärung benötigt. Hat der abwesende Elternteil kein Recht, über einen Passantrag des Kindes oder Jugendlichen mitzuentscheiden, ist auch das zum Beispiel mit einem Gerichtsurteil über das Sorgerecht zu belegen. Für die Antragstellung werden außerdem dieselben Unterlagen benötigt, die auch für einen Erwachsenen erforderlich sind, also

  • einen Identitätsnachweis,
  • ein biometrisches Passbild,
  • einen Nachweis, dass der Abflugtermin kurz bevor steht
  • und die Kosten in Höhe von 26 Euro.

Im Übrigen gilt: Kinder ab fünf Jahren müssen persönlich bei der Antragstellung dabei sein.

Gültigkeit des Reisepasses

Wie lange ist der Pass noch gültig?

Üblicherweise hat der in Deutschland ausgestellte bordeauxrote, elektronische Pass eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren. Sind Sie bei Antragstellung unter 24 Jahre alt, erhalten Sie einen Pass mit nur sechsjähriger Gültigkeit. Er kann nicht verlängert werden. Das heißt, nach Ablauf der Gültigkeit wird der Pass automatisch ungültig und muss neu beantragt werden.

Egal ob Sie innerhalb der Europäischen Union oder ins außereuropäische Ausland reisen möchten, muss Ihr Pass auf jeden Fall noch so lange gültig sein wie die geplante Aufenthaltsdauer. Die meisten bekannten Urlaubsländer verlangen aber, dass der Pass bei Einreise noch bis zu sechs Monate gültig ist. Der Zeitraum ist in den jeweiligen Ländern recht unterschiedlich lang. Für Südafrika reicht eine Gültigkeitsdauer von 30 Tagen, für Ägypten, Brasilien, Sri Lanka oder auch Thailand müssen es sechs Monate sein.

Tipp: Erkundigen Sie sich beim Auswärtigen Amt, wie lange Ihr Reisepass im jeweiligen Zielland mindestens noch gültig sein muss. Sonst könnte es Ihnen passieren, dass Sie an der Grenze Probleme bekommen.

Der Grund für diese Regelungen hängt mit der Gültigkeitsdauer der Einreisegenehmigungen zusammen, die für viele Länder direkt am Flughafen ausgestellt werden. Sie ist je nach Land auf 30, 90 oder auch 180 Tage beschränkt. Deshalb muss der Pass mindestens genauso lange gültig sein. Schließlich ist es Ihnen mit der Einreisegenehmigung möglich, sich die gesamte Gültigkeitsdauer über legal im Land aufzuhalten, auch wenn der Urlaub vielleicht nur eine Woche dauert. Es kann zum Beispiel passieren, dass Sie krank werden oder aus einem anderen Grund länger im Land bleiben müssen als ursprünglich geplant. Dann muss Ihr Pass bis zum Zeitpunkt der Ausreise immer noch gültig sein. Sollten Sie plötzlich ohne gültigen Pass in einem fremden Land dastehen, bedeutet das enorme Unannehmlichkeiten für Sie und die Behörden.

Was wenn der Reisepass verloren gegangen ist oder gestohlen wurde?

Es kommt gar nicht so selten vor, dass Reisedokumente plötzlich und wenn, dann selbstverständlich kurz vor dem Abflug in die Ferien nicht mehr auffindbar sind. Um sie aufzuspüren, kann es hilfreich sein, sich vor Augen zu führen, wann und wo Sie Ihren Pass das letzte Mal in den Händen hatten. Hilft das nicht weiter, bleibt Ihnen nichts Anderes übrig, als all die Plätze abzusuchen, an denen Sie normalerweise wichtige Papiere deponieren. Meist findet sich das benötigte Dokument wieder und der Schreck war unnötig.

Tipp: Suchen Sie sich einen festen Platz aus, an dem Sie Ihre Reisedokumente aufbewahren, beispielsweise in einer Klarsichthülle im Ordnen mit weiteren Dokumenten wie Urkunden, Zeugnissen, Bank- und Versicherungsunterlagen.

Den Pass in der Brieftasche immer mitzuführen, ist keine gute Idee. Dann besteht nämlich die Gefahr, dass Sie ihn außerhalb Ihrer eigenen vier Wände verlieren oder er eben einem Dieb in die Hände fällt.

Es ist unerheblich, ob Sie den Pass verlegt haben oder er auf einem anderen Weg verschwunden ist, Sie müssen den Verlust beim Passamt Ihres Wohnsitzes melden, sobald Sie von dem Verlust Kenntnis erlangen. Eine Frist räumt Ihnen der Gesetzgeber dafür nicht ein. Die Verlustmeldung muss „sofort“, das heißt ohne unnötige Verzögerung erfolgen. Sie sind zur Einhaltung dieser Vorschrift gesetzlich verpflichtet. Wenn Sie der Meldepflicht nicht nachkommen, kann unter Umständen eine Geldstrafe drohen. Die zuständige Behörde ist in den meisten Fällen beim Bürgeramt oder Bürgerservice angesiedelt. Wurde der Pass gestohlen, muss zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei erfolgen. In der Regel übernimmt das die Passbehörde. Sie gibt die Verlustmeldung sowohl an die Polizei als auch an Interpol und die Schengen Informationsbehörde weiter.

Verlorener Reisepass

Sie haben Ihren Pass auf dem Weg zum Flughafen verloren?

Wenn Sie Ihren Pass zu Hause noch hatten und ihn erst am Airport vermissen, gibt es immer noch eine Möglichkeit Ihre Reise anzutreten. Wenden Sie sich in diesem Fall an die Dienststelle der Bundespolizei als zuständige Grenzbehörde, die es in jedem deutschen Verkehrsflughafen gibt. Sie kann einen sogenannten Reiseausweis als Passersatz ausstellen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich mit einem anderen Dokument wie etwa dem Führerschein ausweisen können. Der Reiseausweis gilt für die geplante Aufenthaltsdauer oder längstens für einen Monat. Bei Minderjährigen muss der Antrag von einer sorgeberechtigten oder bevollmächtigten Person gestellt werden.

Aber Achtung: Andere Staaten sind nicht verpflichtet, dieses Ersatzdokument anzuerkennen. Auch die Airline kann Ihnen den Flug verweigern. Außerdem haben Sie keinen Rechtsanspruch darauf, dass die Grenzbehörde Ihnen ein Ersatzdokument ausstellt. Deshalb sollten Sie sich nicht darauf verlassen und schon gar keine Fernreise einfach ohne gültigen Pass antreten, in der Hoffnung, dass Sie am Flughafen Ersatz bekommen.

Das müssen Sie tun, wenn Sie Ihren Reisepass im Ausland verloren haben

Wenn Sie Ihren Pass im Flugzeug noch hatten und er definitiv erst im Ausland verloren ging, müssen Sie den Verlust ebenfalls umgehend bei der örtlichen Polizeidienststelle melden. Sie wird Ihnen eine Verlustbescheinigung aushändigen. Darauf sollten Sie auf jeden Fall bestehen. Im außereuropäischen Ausland ist anschließend ein Gang zur deutschen Botschaft erforderlich. Die Konsular-Abteilungen der Botschaften und Generalkonsulate im Ausland sind berechtigt, befristete Ersatzdokumente zur Wiedereinreise nach Deutschland auszustellen. Sollte Ihre Urlaubs- oder Geschäftsreise länger als einen Monat dauern oder Sie eine Weiterreise durch andere Länder planen, kann die Botschaft auch vorläufige Reisepässe ausstellen.

Tipp: Da am Wochenende und an den Feiertagen die deutschen Passämter für Rückfragen zur Identitätsklärung nicht erreichbar sind, kann es bis zum nächsten Werktag dauern, bis Sie Ihren Ersatzpass bekommen. Das sollten Sie bei Ihrer weiteren Reiseplanung berücksichtigen und sich möglichst umgehend um einen Gesprächstermin in der Botschaft bemühen.

Innerhalb der EU brauchen Sie in der Regel keine Ersatzdokumente. Die meisten Fluggesellschaften sind mit der Vorlage der polizeilichen Verlustbescheinigung zufrieden. Sie sollten aber kurz bei Ihrer Airline anrufen und sich erkundigen, ob die Verlustbescheinigung ausreicht oder Sie doch Ersatzpapiere benötigen.

Tipp: Es ist hilfreich, wenn Sie weitere Ausweisdokumente oder doch zumindest eine Kopie Ihres Passes bei sich tragen. Das erleichtert den bürokratischen Aufwand.

Einen vorläufigen Reisepass erhalten

Der vorläufige und der Express-Reisepass und wie Sie ihn bekommen

Es spielt keine Rolle, ob Sie Ihren Pass verlegt haben, er gestohlen wurde oder aus einem anderen Grund ungültig ist, wenn Sie öfter ins Ausland verreisen möchten, sollten Sie möglichst zeitgleich mit der Verlustanzeige einen Antrag auf einen neuen Pass stellen. Dazu sind Sie aber nicht verpflichtet. Da es aber zwischen vier und zehn Wochen dauern kann, bis Sie Ihren neuen Pass abholen können, sollten Sie nicht zu lange mit dem Antrag warten. Zum einen liegen erfahrungsgemäß in der Reisezeit besonders viele Anträge vor und zum anderen werden Reisepässe zentral in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt und über das Auswärtige Amt an die Auslandsvertretungen geschickt. Das erklärt die doch sehr lange Bearbeitungsdauer.

Wenn Sie so lange nicht warten können, besteht die Möglichkeit, sogenannte Express- und vorläufige Reisepässe zu beantragen. Beim Expressverfahren bekommen Sie Ihr Reisedokument gegen Aufschlag innerhalb von drei Werktagen. Der reguläre Pass mit 32 Seiten kostet 60 Euro, für den Express-Reisepass müssen Sie mit Kosten in Höhe von 92 Euro rechnen. Wenn Sie viel verreisen und Stempel in Ihrem Pass sammeln möchten, dann können Sie auch einen Pass mit 48 Seiten bekommen. Dafür wird ein Zuschlag von 22 Euro fällig. Der Express-Reisepass unterscheidet sich nicht von einem herkömmlichen Pass.

Haben Sie keine drei Tage bis zum Abflug mehr Zeit, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen. Er wird, wenn Sie alle erforderlichen Papiere dabei haben, direkt vom zuständigen Passamt Ihres Wohnortes ausgestellt und ist für ein Jahr gültig.

Tipp: Es kann sein, dass Ihr Bürgerservice einen Nachweis über die Dringlichkeit Ihres Anliegens sehen will. Deshalb sollten Sie eine Buchungsbestätigung oder Ihr Flugticket mit zur Antragstellung bei der Behörde nehmen.

Zur Antragstellung müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:

  • falls vorhanden, den alten Reisepass oder einen anderen Identitätsnachweis
  • ein biometrisches Passbild
  • falls es Abweichungen zu den Einträgen im Melderegister gibt, die Geburtsurkunde
  • die Gebühren in Höhe von 26 Euro.

An das Passfoto werden seit dem Jahr 2010 besondere Anforderungen gestellt. Für sämtliche Ausweispapiere, also auch für vorläufige und Express-Reisepässe, muss seither ein sogenanntes biometrisches Passbild vorgelegt werden. Es ist Grundlage für den elektronischen Pass und muss den internationalen Vorgaben der Biometrie entsprechen. Das Bild wird zusammen mit anderen biometrischen Daten und seit 2007 zusätzlich mit zwei Fingerabdrücken auf dem RFID-Chip gespeichert, der sich im Deckel des regulären Passes befindet. Der Sicherheits-Chip ist von außen nicht sichtbar und kann nur mit einem speziellen Lesegerät und nur aus kurzer Distanz ausgelesen werden. Die Daten sind also vor unbefugtem Zugriff geschützt. Das Passfoto darf nicht älter als sechs Monate sein.

Tipp: Ein Profifotograf macht sicher die besseren Bilder, wenn es aber schnell gehen muss, reichen auch Fotos aus dem Automaten. Die meisten Fotoautomaten bieten heute günstige biometrische Passfotos an. Da die vorläufigen Ausweisdokumente nur ein Jahr gültig sind, kann man gut auch einmal mit etwas weniger „hübschen“ Fotos leben.

Haben Sie inzwischen geheiratet und Ihr Name stimmt nicht mehr mit dem Eintrag im Melderegister Ihrer Gemeinde überein? Dann müssen Sie einen weiteren Identitätsnachweis bei der Passbehörde vorlegen. Das ist idealerweise die Geburtsurkunde und die Heiratsurkunde.

Tipp: Falls Sie bereits online für Ihren Flug eingecheckt und dabei die alte Passnummer angegeben haben, müssen Sie Ihre Airline verständigen. Die Passnummer muss entsprechend geändert und ein neues Ticket ausgestellt werden.

Termin für Passbeantragung

Benötigen Sie einen Termin zur Antragstellung?

Die Bürgerämter in kleineren Städten und Gemeinden können Sie in aller Regel ohne Terminvereinbarung zu den normalen Öffnungszeiten der Ämter aufsuchen. Unter Umständen müssen Sie nur etwas Geduld mitbringen und warten, wenn in der Hauptreisezeit der Andrang groß ist. In großen Städten wie beispielsweise Berlin benötigen Sie zur Antragstellung aber unbedingt einen Termin. Die Terminvergabe erfolgt ganz bequem online über ein Zeitmanagement-System. In einer Kalenderansicht der gewünschten Dienstleistung werden alle verfügbaren Termine angezeigt. Da nicht alle bereits vergebenen Wunschtermine auch wahrgenommen werden können oder sich deren Zahl aus anderen Gründen ändert, lohnt es sich, früh morgens einen Blick in den Kalender zu werfen. Vielleicht sind inzwischen wieder Eintragungen frei geworden oder neue freie Zeiten hinzugekommen. Das gilt auch für andere Städte mit einem Online-Terminbuchungs-System.

Tipp: Sollten Sie online nicht weiterkommen, kann auch ein Anruf beim Bürgerservice helfen. Erklären Sie Ihre Notlage und bitten höflich darum, dazwischen geschoben zu werden. Schließlich sind es Menschen, die in den Ämtern sitzen, und zum Glück noch keine Roboter!

Fazit

Ungültige, verschwundene oder durch einen Diebstahl abhanden gekommene Reisepässe sind noch lange kein Grund, in Panik zu geraten und womöglich die geplante Urlaubs- oder Geschäftsreise abzusagen. Das Gesetz sieht eine Reihe von Möglichkeiten vor, auch sehr kurzfristig noch an gültige Reisedokumente zu kommen. Für Aufenthalte innerhalb der Europäischen Union und in den meisten europäischen Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind, benötigen Sie keinen elektronischen Pass. Wer ins nichteuropäische Ausland verreisen möchte, kann das mit vorläufigen Reisedokumenten, die fast überall auf der Welt anerkannt werden. Sie werden direkt vor Ort bei der zuständigen Passbehörde ausgestellt und sind in der Regel ein Jahr gültig. Für einen volljährigen Erwachsenen reichen zur Beantragung ein Identitätsnachweis, ein biometrisches Passfoto und die Gebühr. Und selbst wenn man erst am Airport feststellt, dass der Pass fehlt oder abgelaufen ist, kann die Grenzbehörde mit einem sogenannten Reiseausweis in vielen Fällen noch weiterhelfen.

Dennoch ist es wichtig, sich vor der Abreise genau zu erkundigen, welche Einreisebedingungen es für das Zielland gibt, bevor man sich mit einem möglicherweise nicht anerkannten Reisedokument in das Flugzeug setzt. Bleiben Fragen offen, bekommen Sie Rat und Hilfe bei den Fluggesellschaften oder beim Auswärtigen Amt.

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel wurde unter Berücksichtigung allgemein zugänglicher Informationen nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Alle Angaben beziehen sich auf Deutsche Staatsbürger, die die deutsche Staatsbürgerschaft und einen Deutschen Ausweis besitzen. Er kann keinen Anspruch auf vollständige und rechtlich verbindliche Auskunft über die Wiedererlangung eines gültigen Reisepasses darstellen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich über die aktuellen Regeln und Richtlinien erkundigen. Die anzusprechenden Stellen sind hier in erster Linie: Ihre zuständige Passbehörde, das Auswärtige Amt und Konsulate im Ausland.

 

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