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FAQ Autowerkstatt – So umgehen Sie Ärger

Auto auf der Hebebühne - Mit intaktem Wagen zum Parkplatz & in den Urlaub

Im Armaturenbrett leuchtet eine Lampe auf, die eigentlich nicht leuchten sollte, Sie hören merkwürdige Geräusche während der Fahrt oder das Fahrverhalten Ihres Autos hat sich verändert? Sie wissen, das kann teuer werden und Sie müssen die Werkstatt Ihres Vertrauens aufsuchen. Hand aufs Herz – Niemand fährt gerne zur Werkstatt. Meist muss das Auto dableiben und Reparaturen belasten den Geldbeutel zusätzlich. Oft hört man einige negative Werkstattgeschichten. Aber was können Sie als Kunde tun, wenn eine Reparatur fehlgeschlagen, mangelhaft oder teurer als eigentlich vereinbart ist?

 

Fehlgeschlagene oder fehlerhafte Reparatur – Was tun?

Der Fehler konnte nicht gänzlich behoben werden oder Arbeiten wurden nicht ordnungsgemäß durchgeführt? Dann sollten Sie schleunigst die Mängel melden und eine Nachbesserung verlangen. Die Kosten trägt die Werkstatt. Setzen Sie eine angemessene Frist zur Ausbesserung, denn erst danach können Sie weitere Rechte geltend machen. Beachten Sie dabei, dass sich diese Regelung auf nachweisbare Fehler der Werkstatt bezieht. Es ist etwas Anderes, wenn Sie eine Werkstatt aufgrund eines Defekts aufsuchen, dieser behoben wurde und nach einer gewissen Zeit wieder auftritt. Sollte kein Anzeichen dafürsprechen, dass die Werkstatt hier einen Fehler gemacht hat, wird dieser wiederkehrende Defekt Ihnen zulasten gelegt, da das Fahrzeug in der Zwischenzeit einwandfrei lief. Achten Sie daher bei dem Verlassen der Werkstatt schon darauf, dass Ihr Mangel behoben wurde.

Wie läuft das mit der Nachbesserung?

Haben Sie eine Nachbesserung verlangt und auch danach ist Ihr Mangel nicht behoben? Gesetzlich gibt es leider keine klare Anzahl an Nachbesserungsversuchen, die eine Werkstatt vornehmen kann. Eine Orientierungshilfe aus dem Kaufrecht besagt, dass nach zwei nicht Erfolg bringenden Versuchen die Nachbesserung als solche fehlgeschlagen ist. Hierbei wird angenommen, dass ein dritter Versuch unzumutbar für den Kunden ist. Geben Sie der Werkstatt also mindestens zwei Nachbesserungsversuche, bevor Sie weitere Maßnahmen ergreifen.

Sollte auch nach weiteren Nachbesserungsversuchen kein Erfolg erzielt sein, wurde die Nachbesserung nicht fristgerecht oder gar verweigert, können Sie die Rechnung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Für einen Rücktritt muss ein erheblicher Mangel vorliegen. Erst dann werden neu verbaute Teile wieder entfernt und Sie erhalten das Geld für die Teile erstattet, sofern Sie diese schon bezahlt haben. Da die Werkstatt zuvor aber schon diverse Fehlerursachen geprüft und untersucht hat, ist der Rücktritt meist schwierig. Die von der Werkstatt geleisteten Analysearbeiten waren notwendig und sind meist nützlich auch für die andere Werkstatt, die den Fall übernimmt. Daher bleibt hier oft nur die Minderung als realistisch anzusehen.

Eine andere Werkstatt können Sie erst beauftragen, wenn die Frist ohne jegliche Rührung der Gegenseite verstrichen ist, oder Sie die Zustimmung der ersten Werkstatt erhalten. Achten Sie bei einer Fremdwerkstatt unbedingt darauf, dass diese eine Mängelbeseitigung durchführt und die ausgebauten Teile eine gewisse Zeit verwahrt werden. Diese könnten Sie ggf. später benötigen, um gegen die andere Werkstatt vorzugehen.

Schadensersatz von der Werkstatt?

Bei Beschädigungen oder gar Diebstahl Ihres Fahrzeugs während des Werkstattaufenthalts haftet grundsätzlich die Werkstatt. Auch bei auf Probe- und Überführungsfahrten entstandenen Schäden, die durch Mitarbeiter verursacht wurden, ist die Werkstatt zur Haftung verpflichtet. Greifen die Kfz-Reparaturbedingungen des Zentralverbands Deutscher Kraftfahrzeuge nicht, so haftet die Werkstatt nach BGB bei mindestens leicht fahrlässig verursachten Schäden. Dabei liegt die Beweispflicht, kein schuldhaftes Handeln an den Tag gelegt zu haben, bei der Werkstatt. Schäden, die auf eine mangelhafte Reparatur zurückzuführen sind, werden von der Werkstatt getragen.

Wichtig für Sie: Lassen Sie Wertsachen nicht im Auto, wenn Sie es in die Werkstatt schicken. Hier müssen Sie einen schriftlichen Vermerk im Auftrag hinterlegen, dass sich Wertsachen im Fahrzeug befinden. Anderenfalls haften Sie selbst.

Die Rechnung – Das müssen Sie wissen

Sie haben einen verbindlichen Kostenvoranschlag erhalten und machen sich mit dem entsprechenden Betrag auf den Weg in die Werkstatt, um Ihr geliebtes Gefährt abzuholen – aber dann sehen Sie die Rechnung. Diese ist deutlich höher als der verbindliche Kostenvoranschlag es vermuten ließ. Was nun?

Es kann passieren, dass ein Kostenvoranschlag leicht überschritten wird, da ggf. Schrauben nicht richtig berücksichtigt wurden, oder andere kleine Kosten dazu gekommen sind. Eine Faustregel besagt hierbei, dass der Kostenvoranschlag nicht über 15 % überschritten werden sollte. Ist dies der Fall und Sie wurden nicht über die Kosten informiert, haben Sie das Recht, Schadensersatz zu fordern. Übersteigt die tatsächliche Rechnung aufgrund der Materialkosten und die Mehrarbeit war sowohl nützlich als auch in Ihrem Interesse, müssen Sie die Materialkosten tragen. Lohnkosten hingegen können über den Schadensersatz erstattet werden. Grundsätzlich gilt: Sobald die Werkstatt abschätzen kann, dass die Reparatur den Kostenvoranschlag überschreiten wird, muss diese Sie über die Mehrkosten informieren. Sie können dann entscheiden, ob Sie die weitere Arbeit an Ihrem Auto wünschen, oder den Reparaturvertrag kündigen. Schon erbrachte Leistungen müssen dennoch gezahlt werden. Einige Firmen haben diesbezüglich bestimmte Vorgehensweisen. Manche versenden Video-Updates, bei denen der Mechatroniker Ihnen erklärt, was das Problem war, was gemacht wurde und falls neue Mängel gefunden wurden, werden diese erklärt. Solche Kommunikationsmittel werden immer beliebter, da Sie nachvollziehen können, was genau passiert ist und bisher nicht bekannte oder in Auftrag gegebene Arbeiten auch noch einmal genauer erläutert werden. Sie erhalten dann einen passenden Kostenvoranschlag und können per Mausklick die weitere Reparatur beauftragen oder canceln.

Zusammensetzung der Rechnung

Bedenken Sie, dass es sich – ganz genau betrachtet – um zwei Verträge handelt, die Sie eingehen, wenn Sie eine Werkstatt mit der Mangelbeseitigung beauftragen. Zum einen muss Diagnosearbeit geleistet werden, um den Fehler zu finden, und dieser schlussendlich behoben werden. Meist wird erst die Fehlersuche beauftragt, um einen möglichst zutreffenden Kostenvoranschlag zu erhalten. Die Fehlerbeseitigung ist dann der zweite Erfüllungsteil. Sollten Sie die Fehlerbehebung nicht beauftragen, wird dennoch eine Rechnung für die Diagnosearbeit gestellt.

Vertrauen Sie auf Ihre Werkstatt und erkundigen Sie sich genau darüber, was an Ihrem Fahrzeug gemacht wird und ob Sie Zwischenstände erhalten. So wissen Sie immer ganz genau, was gerade passiert ist und müssen kein böses Erwachen fürchten. Wenn Sie dies beachten, müssen Sie keine Scheu vor dem nächsten Werkstattbesuch haben, da Sie bestens informiert sind.

Allzeit gute Fahrt und auf das Sie nicht allzu schnell wieder in die Werkstatt müssen. Wenn Sie mal einen Parkplatz suchen, denken Sie stets daran – Bei McParking werden Sie immer fündig.

 

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