Flugreisen mit Haustieren – auf was muss ich achten?

Hund und Katze auf einer Flugreise

Nicht alle Haustiere dürfen mitfliegen

Die meisten Fluggesellschaften transportieren Haustiere gegen entsprechendes Aufgeld. Es gibt aber Ausnahmen. Brachyzephale Hunde und Katzen, also Hunde und Katzen mit kurzen Nasen wie Mops und Bulldogge oder Perserkatze sowie alle als Kampfhund eingestuften Rassen werden nicht transportiert. Welche Rassen davon betroffen sind, entscheidet die jeweilige Fluggesellschaft. Einige Billigflieger wie Ryanair oder Easyjet nehmen außer Assistenzhunden gar keine Tiere mit. Bei Eurowings dürfen nur kleine Hunde und Katzen bis maximal acht Kilo im Handgepäck mitfliegen. Sie müssen also unbedingt im Vorfeld abklären, ob Ihre Airline Ihr Tier transportiert oder nicht.

Kabine oder Frachtraum?

Wollen Sie Ihr Tier in der Kabine mit auf Reisen nehmen, müssen Sie es vorher bei der Airline oder in Ihrem Reisebüro anmelden. In der Kabine dürfen bei den meisten Fluggesellschaften nur Hunde und Katzen mitfliegen, wenn sie zusammen mit dem Transportbehälter nicht mehr als acht Kilogramm wiegen. Nagetiere sind aus Sicherheitsgründen an Bord eher nicht erlaubt. Informieren Sie sich bei Ihrer Airline, ob es bei ihr eine solche Regelung gibt.

Katze in einer Transportbox
Hund mit Flugticket

Was sind die Kosten für die Mitnahme des eigenen Haustiers?

Egal, ob Sie Ihr Haustier mit in die Kabine nehmen dürfen oder es im Frachtraum reisen muss, die Mitnahme ist auf jeden Fall kostenpflichtig. Die Höhe der Kosten ist nicht zuletzt abhängig von der Länge der Strecke. Auf Kurzflügen in der Kabine reichen je nach Airline mitunter 25 Euro, bei großen Hunden, die im Frachtraum über weite Strecken transportiert werden, können es auch schon einmal 300 Euro sein. Die Transportboxen müssen Sie selbstverständlich selbst besorgen, nur die wenigsten Airlines stellen Transportbehälter zur Verfügung.

Diese Reisedokumente benötigt Ihr Liebling

Bei der Anmeldung Ihres Tieres bei der Fluggesellschaft oder im Reisebüro erhalten Sie ein Formular über die Bestimmungen der Beförderung von Tieren, das Sie am Abflugtag ausgefüllt und unterschrieben abgeben müssen. Darüber hinaus erwartet die Airline von Ihnen, dass Sie sich um die nötigen Ein- und Ausfuhr- sowie Transitdokumente für Ihr Tier kümmern. Je nach Zielland gelten unterschiedliche Einreise- und Quarantänebedingungen. Grundsätzlich können Hunde und Katzen nur transportiert werden, wenn Sie eine gültige Tollwut-Impfung vorweisen können. Einige Reiseländer wie beispielsweise Irland, Finnland und Malta fordern darüber hinaus eine Behandlung gegen Bandwürmer. Informationen über die benötigten Impfungen bekommen Sie beim Konsulat Ihres Reiselandes.

Reisepass für Haustiere

Innerhalb der EU und einigen anderen Ländern reicht als Nachweis für den Impfstatus der einheitliche Heimtierausweis. Dieser Ausweis muss dem Tier durch einen Mikrochip zweifelsfrei zugeordnet werden können. In diesen Ausweis tragen die Tierärzte sämtliche Impfungen und deren Gültigkeit ein. Außerdem sind die Rasse und das Alter sowie Hinweise über das Aussehen im Haustierausweis vermerkt. Die einheitlichen europäischen Reisebestimmungen gelten übrigens nur für Hunde und Katzen. Für alle anderen Haustiere wie Meerschweinchen, Kaninchen und Vögel gelten die jeweiligen Bestimmungen des Reiselandes. 

Erkundigen Sie sich möglichst frühzeitig über die geforderten Impfungen. Die für Hunde und Katzen vorgeschriebene Tollwut-Impfung zum Beispiel benötigt drei Wochen, bis der Impfschutz aufgebaut wird. Wollen Sie aus einem Nicht-EU-Land wieder in die EU einreisen, müssen Sie für Ihr Tier einen Antikörpernachweis für Tollwut vorlegen. Diesen Test können Sie vorab in Ihrer Tierarztpraxis machen lassen, aber frühestens 30 Tage nach der Impfung. Da Welpen erst mit zwölf Wochen gegen Tollwut geimpft werden dürfen, können Hunde und Katzen grundsätzlich erst ab einem Alter von 15 Wochen verreisen.

Unser Tipp: Kontrollieren Sie den Impfstatus nach den Vorgaben Ihres Reiselandes so frühzeitig wie möglich. Nur so bleibt Ihnen vor Abflug genügend Zeit, um alle erforderlichen Impfungen nachzuholen und die entsprechenden Nachweise zu bekommen. 

Wenn Sie schon beim Tierarzt sind, lassen Sie sich die Gesundheit Ihres Tieres bescheinigen und legen Sie mit ihm zusammen eine Checkliste für die Reiseapotheke an. Und auf jeden Fall sollten Sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen. Sie ist zwar nicht zwingend erforderlich, kann Sie aber vor hohen Kosten bewahren, wenn das Tier im Hotel oder der Ferienwohnung etwas kaputt macht oder es zu sonstigen Vorfällen, insbesondere Beißvorfällen, kommt. Nehmen Sie eine Kopie der Versicherungspolice mit auf Reisen.

Ein Flug mit einer Katze muss überlegt sein

Soll das Tier wirklich mitfliegen?

Sie kennen Ihr Tier am besten und wissen, was Sie ihm zumuten können und was nicht. Klar ist, eine Reise, zumal die Beförderung im Frachtraum eines Flugzeuges, bedeutet für das Tier Stress pur. Das bleibt möglicherweise nicht ohne psychische Folgen. Insbesondere bei jungen Hunden kann eine solche Erfahrung erhebliche Schäden verursachen, die sich vielleicht nicht mehr gut machen lassen. Das gilt auch für ängstliche Hunde. Weniger schlimm ist es für Hunde, die in der Kabine mitfliegen können. Sie behalten den Kontakt zu ihren Haltern und sind schon deshalb weniger gestresst.

Die Fluggesellschaften sind sehr bemüht, den Flug für ihre tierische Fracht so angenehm wie möglich zu machen. Zwar kann die Geräuschkulisse nicht abgestellt werden, aber die Transportboxen stehen nicht etwa zwischen den Koffern und Gepäckstücken, sondern in einem klimatisierten Extrabereich im Frachtraum. 

Neben der Anreise spielen auch die fremde Umgebung und möglicherweise ein Klimawechsel eine entscheidende Rolle für das Wohlbefinden Ihres Hundes. Es gibt Hotels, in denen Heimtiere erlaubt sind. Aber ist es für den Vierbeiner wirklich so angenehm, im Sommer bei großer Hitze stundenlang allein in einem engen Hotelzimmer verbringen zu müssen, wenn Sie ihn zum Beispiel zum Essen oder zum Shoppen nicht mitnehmen können? 

Katzen und anderen Kleintieren und Vögeln sollten Sie generell eine Reise nur zumuten, wenn es nicht anders geht, etwa weil Sie umziehen oder gar ins Ausland übersiedeln. Um sich in einer neuen Umgebung einzugewöhnen, benötigen Samtpfoten mindestens vier Wochen, sodass es bei einem zweiwöchigen Aufenthalt überhaupt keinen Sinn macht, die Katze mitzunehmen. Sie müsste die gesamte Urlaubszeit über im Hotelzimmer oder in der Ferienwohnung bleiben, während Sie vielleicht am Strand liegen oder die Umgebung erkunden möchten.

Unser Tipp: Wenn Sie Ihre Haustiere mit in die Ferien nehmen möchten, dann wählen Sie einen Direktflug, um unnötigen Verladestress zu vermeiden. Und entscheiden Sie sich im Sommer für einen Flug am frühen Morgen oder späten Abend, damit das Tier nicht schon auf der Fahrt zum Flughafen gestresst wird. 

Welche Alternativen gibt es?

Wenn Sie Ihrem Tier die Beförderung im Flugzeug nicht zumuten wollen oder vielleicht auch nicht können, dann wählen Sie den Urlaubsort so aus, dass er mit dem Auto oder der Bahn erreichbar ist. Autofahren sind die meisten Hunde und Katzen im Alltag gewohnt. Achten Sie dabei auf ausreichende Sicherung im Fahrzeug durch ein Trenngitter zum Laderaum, einen Transportbehälter oder einen Gurt zum Anleinen. 

In der Bahn werden kleine, ungefährliche Hunde und Katzen in Transportboxen mitunter sogar unentgeltlich transportiert. Große Hunde müssen an die Leine und einen Maulkorb tragen. Außerdem wird für sie auf jeden Fall ein Ticket benötigt. Auch mit Fahrkarte haben Hunde und Katzen aber keinen Anspruch auf einen Sitzplatz. Sie müssen vor Ihrem Sitz abgestellt werden oder während der Fahrt dort sitzen oder liegen.

Tierpension

Sowohl bei einer Flug- oder Bahn- als auch bei einer Autoreise sollten Sie Ihr Tier zwölf Stunden vorher nicht mehr füttern . Muss unterwegs Futter gegeben werden, dann sollten das nur kleine Portionen sein. Anders als bei einer Flugreise können Sie Ihrem Tier in Absprache mit dem Tierarzt ein Beruhigungsmittel verabreichen, sodass das Tier die Fahrt verschläft.

Wollen Sie doch Ihre Urlaubszeit in fernen Ländern verbringen und das Tier zu Hause lassen, stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten der Unterbringung Ihres Tieres zur Wahl. Finden sich weder Familienmitglieder noch Freunde, die den Hund betreuen können, wenden Sie sich an eine spezielle Tierpension oder private Pflegestelle. Beide sind den Umgang mit fremden Hunden oder Katzen gewohnt und die Tiere fühlen sich meist sehr wohl in der Gesellschaft ihrer Artgenossen. Manche Pensionen bieten neben täglichen Spaziergängen auch besondere Betreuungsprogramme wie beispielsweise Agility an. Schauen Sie sich die Pension oder Pflegestelle aber vorher genau an und vereinbaren Sie einen Probetermin. Lassen Sie sich einen Sachkundenachweis vorlegen und achten Sie darauf, dass die Notfallversorgung geregelt ist. In den meisten Hundepensionen ist eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung zwingende Voraussetzung für die Aufnahme.

Eine weitere Möglichkeit sind von Tierschutzvereinen organisierte Initiativen wie „Nimmst du mein Tier, nehm‘ ich dein Tier“. Tierhalter betreuen die Tiere wechselseitig. Informationen dazu gibt es bei Ihrem örtlichen Tierschutzverein oder beim Deutschen Tierschutzbund.

Katzen, Kleintiere und Vögel können gut auch in ihrem Zuhause bleiben. Es reicht, wenn zweimal am Tag jemand vorbeikommt und sie versorgt. Katzen zum Beispiel schlafen in der Regel 20 Stunden am Tag, sodass die Betreuung überschaubar bleibt. Für Hunde ist das aber keine Lösung. Sie brauchen den Kontakt zu Menschen und sind mit zwei Spaziergängen am Tag und einmal Futter nicht zufrieden. Sie sollten deshalb auf keinen Fall allein zu Hause bleiben.

Fazit

Dass Haustiere mit in Urlaub genommen werden, ist heute eine Selbstverständlichkeit. Das gilt auch für Flugreisen. Die meisten Fluggesellschaften nehmen Tiere unter bestimmten Bedingungen im Flugzeug mit. Das gilt aber in der Regel nur für Hunde und Katzen. Die Mitnahme von Kleintieren, insbesondere Nagern, und Vögel wird aus Sicherheitsgründen abgelehnt.

Kleinere Tiere dürfen in der Kabine mitfliegen, größere müssen in vorschriftsmäßig ausgestatteten Transportboxen in den Frachtraum. Der Transport im Frachtraum wird nicht von allen Tieren problemlos verkraftet, auch wenn sich die Fluggesellschaften sehr um das Wohl der Tiere bemühen.

Egal in welches Land die Urlaubsreise geht, ein Tollwut-Impfnachweis wird überall gefordert. Normalerweise reicht dafür der einheitliche EU-Haustierausweis in Verbindung mit einem Mikrochip. Einige Länder haben besondere Einreise- und Quarantäne-Bestimmungen. Welche das im Einzelfall sind, erfahren Sie beim Konsulat Ihres Reiselandes.

In manchen Fällen ist es besser, Haustiere in einer Pension oder Pflegestelle versorgen zu lassen. Katzen, Kleintiere und Vögel können sogar in ihrer gewohnten Umgebung bleiben, wenn sie regelmäßig versorgt werden. Sie fühlen sich daheim generell wohler als auf Reisen.

Quelle Studie: https://www.presseportal.de/pm/83422/3010318
Link IATA: https://www.iata.org/
Link Deutscher Tierschutzbund: https://www.tierschutzbund.de/

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