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Erste Hilfe & Corona – Das müssen Sie beachten
Nicht nur auf den Straßen, sondern auch im privaten Leben kann es dazu kommen, dass Menschen auf Ihre Hilfe angewiesen sind. Leider wird auch so schon häufiger darüber hinweggesehen und viele Menschen scheuen sich Erste Hilfe Maßnahmen anzuwenden – oder wissen gar nicht, was Sie tun sollen. In Zeiten einer Pandemie ist dieses Thema noch viel sensibler, denn mit Mindestabstand und ohne Körperkontakt ist es schwer, Leben zu retten. Damit Sie im Ernstfall handeln können und dabei sich selbst und auch andere optimal schützen können, haben wir einige Tipps für Sie. Auch während der Corona-Krise und der Verunsicherung vieler gilt: Wenn Sie als Erstes an einer Unfallstelle eintreffen, oder einen Menschen in Not sehen, müssen Sie Erste Hilfe leisten.
Hygienemaßnahmen bei der Ersten Hilfe
Grundsätzlich ist bei einer solchen Maßnahme die Hygiene immer eine der obersten Prioritäten. Man kann nie wissen, ob der Mensch ggf. erkrankt ist oder was zu seinem Zustand geführt hat. Daher gehören Einweg-Handschuhe schon seit langer Zeit zu der Grundausstattung eines Verbandskastens. Gerade in Zeiten von Mindestabständen und Kontaktbeschränkungen ist es daher enorm wichtig, die Handschuhe im Ernstfall direkt anzuziehen.
Da der Mundschutz heutzutage ein täglicher Begleiter ist und die meisten Menschen immer einen bei sich tragen, sollten Sie diesen auf jeden Fall auch in einer solchen Situation aufsetzen. Optimal wäre es, wenn die verletzte Person auch davon Gebrauch machen kann. Bitte setzen Sie der betroffenen Person keine von Ihnen selbst mitgebrachte und womöglich schon benutze Maske auf, sondern greifen Sie – sofern möglich – auf eine unbenutzte oder von der Person mitgeführten Maske zurück.
Nach der Maßnahme sollten Sie umgehend Ihre Hände waschen oder desinfizieren. Es empfiehlt sich Ihren Erste-Hilfe-Kasten demnach zu ergänzen (bestenfalls auch mit ein paar Einweg-Masken) und allgemein Desinfektionsmittel mit sich zu führen.
Die Unfallstelle absichern
Um bei einem Unfall andere und sich selbst nicht weiter in Gefahr zu bringen, gibt es einen Ablauf für die Erste Hilfe, welcher Ihnen Sicherheit gibt, dass Sie nichts vergessen und die geringste Gefahr für alle Beteiligten aufweist. Zunächst statten Sie sich selbst und ggf. Helfer mit Warnwesten aus, damit auch der Verkehr Sie problemlos wahrnehmen kann. Laufen Sie dann dem in gleicher Richtung fließenden Verkehr entgegen, damit Sie das Warndreieck aufstellen können. Hierbei gibt es eine Faustregel mit den Abständen:
Innerstädtisch ca. 50 Meter, auf Landstraßen ca. 100 Meter und auf einer Autobahn mindestens 150 Meter von dem Unfallort entfernt, außer bei Kurven, Hügeln oder Bergen – Hier muss das Warndreieck immer davor aufgestellt werden. Ist das Warndreieck platziert, fordern Sie die Verkehrsteilnehmer dazu auf, langsamer und vorsichtiger zu fahren. Dabei wird meist ein Arm ausgestreckt und durch Auf- und Abwärtsbewegungen für die anderen Autofahrer deutlich, was zu tun ist. Es empfiehlt sich zudem (je nach Lage des Unfalls) auch weitere Verkehrsteilnehmer um Mithilfe zu bitten. Diese können beispielsweise den Gegenverkehr warnen, die Unfallstelle weiter sichern oder auch den Notruf tätigen. Europaweit wird der Notruf über die Nummer 112 abgesetzt.
Erst nachdem Sie den Unfallort gesichert oder sich um Mithilfe gekümmert haben, beginnt die Behandlung der verunglückten Person.
Das Behandeln der Person
Zunächst muss geprüft werden, ob die Person ansprechbar und bei Bewusstsein ist. Durch lautes Ansprechen und ggf. auch das Anstupsen an den Schulterbereich lässt sich dies schnell prüfen. Ist die Person bei Bewusstsein, so nehmen Sie die geäußerten Beschwerden ernst und übermitteln diese schnellstmöglich an die Rettungssanitäter. Ist die Person nicht bei Bewusstsein, muss die Atmung geprüft werden. Dabei ist es in Zeiten von Corona nicht notwendig, sich in die unmittelbare Nähe des Gesichts zu bewegen, um Atemgeräusche oder Luftzüge wahrzunehmen. Nach dem „Deutscher Rat für Wiederbelebung“ kann sich die Atemkontrolle auf eine Überstreckung des Nackens mit Anhebung des Kinns sowie folgender Beobachtung von etwaigen Brustkorbbewegungen beschränken. Ist die Atmung regelmäßig und normal, können Sie den Betroffenen in die stabile Seitenlage bringen. Sollte keine Atmung feststellbar sein, müssen Sie mit der Wiederbelebung – also der Herzdruckmassage – beginnen. Entgegen den Befürchtungen mancher ist es auch schon vor der Pandemie keine Pflicht gewesen, die Mund-zu-Mund- oder Mund-zu-Nase-Beatmung durchzuführen. Dennoch ist auch von jedem Menschen zu erwarten, dass dieser eine durchgehende Herzdruckmassage bis zum Eintreffen der Rettungskräfte durchführen kann.
Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar
Es ist wichtig an dieser Stelle noch einmal zu betonen, dass nicht helfen auch strafbar ist. Es ist nach § 323c Strafgesetzbuch mit einer Geld- oder sogar einer Freiheitsstrafe mit bis zu einem Jahr belegt. Somit ist niemandem geholfen, wenn Sie wegschauen. Selbstverständlich müssen Sie sich selbst nicht in Gefahr bringen, dennoch ist das Absichern der Unfallstelle und auch das Absetzen eines Notrufs immer möglich. Es schadet niemanden und ist auch in den heutigen Zeiten zumutbar. Helfen Sie dabei, Leben zu retten. Vielleicht sind auch Sie mal auf die Hilfe anderer angewiesen. Frischen Sie daher hin und wieder Ihr Wissen über Erste Hilfe Maßnahmen auf, denn man weiß nie, was einen erwartet.
Wir wünschen Ihnen eine gute und unfallfreie Fahrt!
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