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Wie setzt sich die Autosteuer zusammen?

Taschenrechner

Autosteuer

Bundesweit sind ca. 65,8 Millionen Kraftfahrzeuge und Anhänger zugelassen. So kommen jährlich ca. 9,4 Milliarden Steuereinnahmen zusammen.

 

Wann wurde die Autosteuer eingeführt?

Der Vorläufer der heutigen Kfz-Steuer wurde 1906 eingeführt. Damals sollten durch die Einnahmen die Straßen instandgehalten und neue Straßen gebaut werden.

 

Wofür werden die Steuereinnahmen verwendet?

Die Autosteuer wurde ursprünglich erhoben, um die Instandhaltung und Bebauung von Straßen und Autobahnen zu finanzieren. Das Bundesfinanzministerium verweist heute darauf, dass die Einnahmen der Kfz-Steuer nicht allein zur Instandhaltung der Straßen dienen, sondern, wie alle Steuereinnahmen, zur Deckung aller Ausgaben verwendet werden. Zudem soll die Steuer den Anreiz geben, auf umweltfreundlichere Alternativen umzusteigen.

 

Wie wird die Steuer berechnet?

Die relevanten Eigenschaften für die Berechnung der Besteuerung setzten sich aus folgenden Fahrzeug-Daten zusammen:

  • CO2-Normprüfwerte
  • Größe des Hubraumes
  • Datum der Zulassung
  • Antriebsart

Besonders relevant ist das Datum der Zulassung. Wurde das Auto vor dem 1. Juli 2009 zugelassen, ist die Höhe der Steuer von der Emissionsklasse und dem Hubraum abhängig.

Bei Fahrzeuge, die nach dem 1. Juli 2009 zugelassen werden, ist der CO₂-Ausstoß und der Hubraum entscheidend. Je geringer der Schadstoffausstoß, desto niedriger die Kfz-Steuer.

 

Wer ist von der Autosteuer befreit?

Natürlich muss für Kranken- und Feuerwehrwagen und Polizeiautos keine Kfz-Steuern gezahlt werden, da diese Wagen zum Schutz und zur Sicherheit aller dienen. Auch für Diplomatenfahrzeuge, Fahrzeuge des Katastrophenschutzes und gemeinnütziger Organisationen müssen keine Steuern gezahlt werden.

Eine grundsätzliche Steuerbefreiung gilt für behinderte Autofahrer, die hilflos, blind oder außergewöhnlich gehbehindert sind. Das heißt aber nicht, dass andere Fahrzeugführer von der Steuerbefreiung profitieren können. Andere Fahrzeugführer dürfen das Auto nur für die Dienste des behinderten Autohalters fahren.

Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge können von der Steuer befreit werden. Dazu müssen einige Bedingungen, wie etwa der Nachweis der Durchführung von Lohnarbeiten für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, eingehalten werden.

 

Steuerbefreiung für E-Autos

Um E-Autos zu fördern, hat die Bundesregierung entschieden Autofahrer von E-Autos von der Kfz-Steuer für 10 Jahre zu befreien. Dies gilt für E-Autos, die im Zeitraum vom 18.05.2011 und dem 31.12.2020 zugelassen wurden. Nach Ablauf der 10 Jahre erhalten E-Auto-Fahrer allerdings eine 50-prozentige Ermäßigung der Kfz-Steuer. Die Steuerbefreiung gilt voraussichtlich noch bis zum 31. Dezember 2025. Die Befreiung wird längstens bis zum 31. Dezember 2030 gewährt.

 

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