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Was erwartet den Reisenden nach dem Brexit?
Es war an einem Freitag, genauer dem 24. Juni 2016 in den frühen Morgenstunden, als offiziell festgehalten wurde, dass sich die Briten für einen Austritt aus der EU entschieden haben. Wie oft haben wir in den letzten dreieinhalb Jahren mit diversen Versionen eines Brexits gerechnet? Schier unzählige Male sind Fristen verstrichen und irgendwie hat es Großbritannien immer wieder geschafft, den Austritt weiter aufzuschieben. Am 31. Januar, zwei Premierminister und zwei Unterhauswahlen später, war es dann endlich soweit: Der Brexit-Day ist gekommen. Getreu dem Wahlkampfslogan von Johnson „Let’s get Brexit done“ ist der Austritt besiegelt. Aber was genau bedeutet das für Ihren nächsten Urlaub in den betroffenen Ländern?
Übergangsphase – Was bedeutet das?
Der schwierigste Teil des Austrittes steht noch bevor, denn bis zum 31. Dezember 2020 wird sich in der Übergangsphase nicht sehr viel ändern. Die angesetzte Zeit für die Verhandlungen über das zukünftige Vorgehen ist mit aktuell noch knapp zehn Monaten sehr knapp bemessen. Allerdings ist es möglich, dass die „transition period“ einmalig um zwei Jahre verlängert wird. Im Moment macht die EU Druck, damit die Verhandlungen schnellstmöglich über die Bühne gehen und die Bürger Klarheit über die Verhältnisse erlangen.
Wird die Einreise komplizierter?
Großbritannien ist kein Mitglied des Schengener Abkommens und somit war und ist für die Einreise sowie die damit verbundenen Grenzkontrollen ein Personalausweis nötig. Ob sich das zukünftig auf einen Reisepass ausweiten wird, ist Stand heute schwer zu sagen. Eine Visumspflicht ist aufgrund des hohen Aufkommens europäischer Touristen erst mal nicht zu erwarten.
Kann es an Flughäfen zu Chaos kommen?
Vorerst wird sich auch hier nichts ändern. Egal, ob für den Flugverkehr, oder Bahn- und Fährenreisende – Passagiere werden keine Auswirkungen feststellen können. Allerdings ist ungewiss, wie die neuen Start- und Landerechte sowie die Sicherheitsfragen in den nächsten Monaten geklärt werden.
Gebühren, Autofahren und Rundreisen – Alles wie zuvor?
Einer der Vorzüge in der Übergangszeit ist jener, dass sich in den oben genannten Punkten auch nichts ändert. Die Grenze zwischen Nordirland und Irland bleibt weiterhin offen, sodass Rundreisen möglich sind. Auch für das Autofahren ist weiterhin für EU-Bürger kein internationaler Führerschein notwendig. Roaminggebühren werden bis Ende des Jahres ebenfalls nicht anfallen.
Wie es ab 2021 dann mit den Zollgebühren gehandhabt wird, ist ebenfalls noch unklar. Wenn Sie noch in diesem Jahr eine Reise auf die Insel geplant haben, werden Sie zunächst vom Brexit nichts merken. An den Einreisebestimmungen und Gebühren ändert sich vorerst nichts. So können Sie ruhig und entspannt Ihren Urlaub planen und starten.
Denken Sie dabei auch immer daran frühzeitig Ihren Parkplatz am Flughafen zu buchen, bequemer können Sie die An- und Abreise kaum organisieren.
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