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Vorsicht, Parkrempler!

Zusammenstoß von zwei Autos

Nichts könnte ärgerlicher sein als eine Beule im Auto, die von einem Parkrempler verursacht wurde. Vielleicht kommt Ihnen diese Situation sogar bekannt vor: Man will schnell ein paar Besorgungen im Supermarkt machen und wenn man zum Wagen zurückkehrt, dann prangt dort im Blech völlig unverhofft eine hässliche Beule, die vorher nicht da gewesen ist. Jeder würde sich in so einer Situation grün und blau ärgern – zu Recht! Wer haftet eigentlich bei solch einem Unfall und welche Strafe steht dem flüchtig gewordenen Unfallverursacher bevor? Das alles klären wir in diesem Artikel.

 

Zeit & Stress minimieren

Die Parkplatzsuche kostet Zeit und Nerven – dabei wollen Sie doch einen entspannten und ruhigen Urlaub genießen. Sparen Sie sich die Zeit der Parkplatzsuche und den Stress, wenn Sie mal wieder weiter außerhalb parken mussten und nun zum Flughafen eilen. Wenn Sie Ihren Parkplatz am Flughafen frühzeitig online gebucht haben, können Sie entspannt das Auto abstellen und der Shuttle bringt Sie vom Parkplatz zum Terminal.

Sie haben den Schaden verursacht? So verhalten Sie sich richtig

Falls Sie der Verursacher des Schadens sind, gilt Ruhe bewahren und am Unfallort bleiben, bis sich der Besitzer des geschädigten Wagens zeigt. Das Strafgesetzbuch schreibt vor, eine angemessene Zeit zu warten – ca. 30 Minuten. Falls möglich, können Sie den Geschädigten suchen, indem Sie beispielsweise im Supermarkt das Kennzeichen des Fahrzeugbesitzers ausrufen lassen. Sollte dieser trotz Ihrer Bemühungen nicht auffindbar sein, können Sie Ihre Kontaktdaten auf einen Zettel schreiben und diesen unter den Scheibenwischer klemmen. Das allein reicht allerdings nicht aus. Der Unfall muss unbedingt bei der Polizei gemeldet werden. Wer glaubt, ungeschoren davonkommen zu können, der liegt falsch. Solch ein Delikt fällt unter Fahrerflucht bzw. Unfallflucht. Das kann nicht nur viel Geld kosten, sondern auch Punkte in Flensburg einbringen. Damit aber nicht genug. Eine Haftstrafe bis zu drei Jahren könnte Ihnen ebenfalls bevorstehen. Fahrerflucht lohnt sich also nicht. Zumal die Autohaftpflicht die Kosten für den Unfall übernimmt. Wer jedoch vom Unfallort flüchtet, der verliert seinen Versicherungsschutz.

Sie sind der Geschädigte? So verhalten Sie sich richtig

Wenn Sie nach Ihrer Abwesenheit einen Schaden an Ihrem Wagen feststellen und den Verursacher nicht vorfinden können, dann sollten Sie den Schaden fotografieren sowie die Polizei benachrichtigen. Die Polizei dokumentiert und protokolliert den Schaden, was die Schadensregulierung deutlich vereinfacht. Es ist äußerst wichtig nachzuweisen, dass ein anderer Fahrzeugführer den Schaden an Ihrem Wagen verursacht hat. Denn nur so besteht die Chance, dass bei einer Unfallflucht der Kaskoschutz die Kosten übernimmt, falls der Unfallgegner nicht ermittelt werden konnte.

Auch wenn Sie der Meinung sind, dass es aussichtslos ist: Erstatten Sie trotzdem Anzeige gegen Unbekannt. Die Anzeige ist nämlich für die Versicherung wichtig, damit Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Zeugen und/ oder Gutachter sollten ebenfalls zurate gezogen werden, denn diese können bestätigen, dass ein anderer Fahrer den Schaden verursacht hat.

Überlassen Sie es unbedingt der Polizei, Unfallspuren wie Glassplitter oder Lackabfärbungen vom Unfallverursacher am eigenen Wagen zu sichern. Nur so kann das objektive Aufnehmen von Beweisen gewährleistet werden.

Gutachter wiederum stellen Schadengutachten aus und falls nötig, ein Unfallgutachten. Letzteres klärt, wie sich der Unfall ergeben hat. Die Schadensregulierung hingegen kann an einen Rechtsanwalt übergeben werden. Seine Aufgabe ist es dann dafür zu sorgen, dass die Schadenspositionen wie Gutachterkosten, Sachschaden, Rechtsanwaltskosten, Nutzungsausfall und Wertverlust von der Versicherung des Schadenverursachers übernommen wird.

Wer muss für den Schaden geradestehen?

Bei einem Zusammenstoß kommt in der Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers auf. Steht dieser nicht fest, muss der Geschädigte die Kosten selbst tragen, sofern er keine Vollkaskoversicherung hat. Bevor diese in Anspruch genommen wird, sollten Sie zunächst klären, ob dies zu einer Rückstufung Ihres Schadenfreiheitsrabatts führen könnte. In manchen Fällen lohnt es sich eher, die Werkstattkosten selbst zu übernehmen, anstatt die Versicherung zahlen zu lassen und somit eine Rückstufung zu riskieren.

Unser Tipp: Wer vorausschauend parkt, der wird seltener angerempelt. Suchen Sie sich eine Parklücke, die genug Platz zum Ein- und Ausparken bietet – nicht nur für Sie, sondern auch für die umstehenden Autos. Beachten Sie dabei, dass bei öffentlichen Parkplätzen mit Markierung Ihr gesamtes Fahrzeug innerhalb der Linien steht. Auf diese Weise verringern Sie das Risiko, von einem Autofahrer versehentlich touchiert zu werden.

Unsere Parkplätze bieten genug Platz, um bequem ein- und ausparken zu können. Bei uns brauchen Sie sich also keine Sorgen zu machen, dass Ihnen jemand eine Beule ins Auto fährt.

 

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