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Umtauschfristen für alte Führerscheine gegen die neuen EU-Führerscheine
Haben Sie Ihren Führerschein vor dem Jahr 1999 gemacht? Dann sind Ihnen sicherlich eher Klassen wie 1, 2 und 3 und nicht Klassen wie A1, AM oder B bekannt. Diese wurden nämlich ab dem 01.01.1999 EU-weit vereinheitlicht. Und 14 Jahre später, mit dem 19. Januar 2013, wurden die neuen EU-Führerscheine eingeführt. Diese Führerscheine unterscheiden sich zu den alten dadurch, dass sie nur noch 15 Jahre gültig sind und dann erneuert werden müssen.
Aber auch den vor 2013 ausgestellten Führerscheinen geht es nun an den Kragen.
Die neue Verordnung der EU-Richtlinie 2006/126/EG schreibt vor, dass alle Führerscheine zwischen dem 19.01.2021 und spätestens bis zum 19.01.2033 umgetauscht werden müssen. Damit jetzt aber nicht jeder ab dem 19.01.2021 zur Führerscheinstelle rennt, gibt es eine Staffelung mit zwei unterschiedlichen Fristen. Die erste Frist orientiert sich am Geburtsjahr des Führerscheininhabers und die zweite Frist orientiert sich am Ausstellungsdatum.
Wieso überhaupt der Umtausch und wird dieser etwas kosten?
Der Grund dafür ist, dass die Verkehrsminister eine Vereinheitlichung aller Führerscheine wollen, um Missbrauch sowie Fälschungen zu verhindern.
Eine Benachrichtigung, dass der Umtausch ansteht, bekommen Sie leider nicht und müssen daher selbst daran denken, den Antrag einzureichen. Für die Verwaltungsgebühr werden Kosten von 24 € anfallen.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat eine umfangreiche Liste mit allen Klassen und Umtauschfristen angefertigt.
Diese Liste finden Sie hier.
Auf der Webseite vom ADAC findet sich eine Tabelle, in der die wichtigsten Klassen für Sie zusammengefasst sind. So haben Sie alles schnell im Blick und können sich Ihren Termin schon einmal im Kalender eintragen.
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