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So verhalten Sie sich bei einem Unfall richtig

Schwerer Autounfall auf Autobahn

Sie sitzen gemütlich im Auto, lauschen nebenbei Musik und plötzlich kracht es! Wie reagiert man bei einem Unfall und was sind die ersten Schritte, die man befolgen sollte? Diese Fragen beantworten wir in unserem Blogbeitrag.

 

Wichtig: Ruhe bewahren und die Unfallstelle sichern

Völlig unerwartet müssen Sie bremsen und der Fahrer hinter Ihnen kracht in Ihr Fahrzeug, der Schreck ist groß und langsam steigt die Panik. Zuallererst befolgen Sie den allseits bekannten Rat: Ruhe bewahren. Schalten Sie den Warnblinker ein und stellen Sie das Warndreieck auf, um nachfolgende Unfälle zu vermeiden. Achten Sie dabei auf die Verkehrsabstände. Im Stadtgebiet ist ein Abstand von 50 Metern angebracht. Auf Landstraßen sollte der Abstand zwischen 100 und 150 Metern betragen. Das Dreieck sollten Sie möglichst am Fahrbahnrand beziehungsweise am Rand des Standstreifens aufstellen, sodass es gut sichtbar ist – zum Beispiel vor Kurven und Kuppen. Vergessen Sie dabei nicht, sich die gelbe Weste überzuziehen, damit andere Autofahrer sofort aufmerksam auf Sie werden und Sie Ihre eigene Sicherheit nicht gefährden. Diese Vorgehensweise sollte immer die Grundvoraussetzung bei einem Verkehrsunfall sein. Wenn Sie den Unfallort nicht rechtzeitig abgesichert haben und es kommt zu weiteren Unfällen, müssen Sie für die Schäden haften. Kommen dabei Personen zu Schaden, werden Sie wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt.

Schaden dokumentieren und die Polizei rufen

Schauen Sie sich den Schaden einmal an und machen Sie Fotos, um den Schaden festzuhalten und Ärger mit der Versicherung vorzubeugen. Kommt es zu folgenden Vorfällen, ist es unvermeidbar, die Polizei anzurufen:

  • Wenn der Unfallgegner Fahrerflucht begeht.
  • Wenn der Unfallgegner den Eindruck erweckt, unter Drogen oder Alkoholeinfluss zu stehen.
  • Wenn ein ausländisches Fahrzeug keinen Versicherungsnachweis erbringen kann.
  • Wenn Sie einen Unfall mit einem Mietwagen verursacht haben.
  • Wenn Sie beim Ausparken ein Fahrzeug beschädigen und der Besitzer nicht auffindbar ist.

Verhalten bei Bagatellschäden

Wenn es sich um Bagatellschäden handelt, lassen Sie sich vom Unfallverursacher Ausweise wie Führerschein und Personalausweis vorzeigen. Somit haben Sie handfeste Beweise, falls es zu Unstimmigkeiten kommen sollte. Dokumentieren Sie die Schäden ordnungsgemäß und halten Sie auch hier die Schäden mit der Kamera fest. Bei dieser Art von Unfall ist es nicht nötig, die Polizei zu rufen, da es sich in der Regel nur um Schrammen und Kratzer handelt. Alles darüber hinaus erfordert polizeilichen Rat.

Mit diesen Tipps sind Sie bestens auf den Ernstfall vorbereitet. Dennoch wünschen wir Ihnen, dass Sie keinen Gebrauch davon machen müssen. Falls doch, dann wissen Sie zumindest, wie Sie sich bei einem Unfall richtig verhalten. Bei uns haben Sie allerdings nichts zu befürchten, denn unsere Parkplätze sind groß genug, um sich nicht in die Quere zu kommen.

 

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