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Rettungsgasse – So geht sie richtig
Oft wird darüber geredet, aber an der Umsetzung scheitert es dennoch häufig – Die Bildung der Rettungsgasse. Stellen Sie sich vor Sie sind auf der Autobahn, plötzlich beginnt der Verkehr damit sich zu stauen und aus der Ferne ertönt das Martinshorn. Wohin nun? Der Stau steht fest und bietet kaum Raum zum Ausweichen. Das kostet wertvolle Zeit – nicht nur den Rettungswagen, das etwaige Unfallopfer, sondern auch Sie. Je eher die Rettungskräfte am Einsatzort ankommen, desto schneller wird sich der Stau wieder auflösen. Daher gilt: Wenn der Verkehr stockt, muss die Rettungsgasse schon gebildet werden und im Falle eines Staus sind alle Autofahrer dazu verpflichtet, die Rettungsgasse freizuhalten. Was für viele auf den ersten Blick für selbstverständlich empfunden wird, ist scheinbar für einige dennoch fremd.
Bildung der Rettungsgasse
Eine einfache Regel bestimmt die Bildung der Rettungsgasse: Nur die Autofahrer, die die linke Fahrspur befahren, weichen nach links aus, alle anderen Spuren nach rechts. Dabei spielt es keine Rolle wie viele Fahrstreifen vorhanden sind. In einer Notfallsituation zählt jede Sekunde.
Gesetzliche Regelung
Auch die Straßenverkehrsordnung schreibt die Rettungsgasse im § 11 Absatz 2 wie folgt vor: „Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußersten linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“ Um die nachfolgenden Verkehrsteilnehmer rechtzeitig auf die Verkehrsstörung aufmerksam zu machen, darf das Warnblinklicht eingeschaltet werden. Wenn Sie sich einer solchen Situation nähern, empfehlen wir Ihnen schon zu diesem Zeitpunkt möglichst weit links oder rechts zu fahren, um die Rettungsgasse freizuhalten.
Standstreifen mitbenutzen?
Grundsätzlich dürfen Sie den Standstreifen nicht befahren, auch nicht für die Rettungsgasse. Wenn aus Platzgründen allerdings keine Möglichkeit besteht, ohne die Nutzung des Standstreifens eine Rettungsgasse zu bilden, dann ist das Ausweichen auf den Standstreifen zulässig.
Baustellen und Fahrbahnverengungen
Hier ist das Bilden einer Rettungsgasse nicht besonders leicht. Dennoch gilt auch hier: Möglichst weit links beziehungsweise rechts zu fahren. Um für zusätzliche Sicherheit zu sorgen, empfehlen wir Ihnen versetzt und mit genügend Abstand zum Vordermann zu fahren. Auch in einem solchen Fall kann es erforderlich sein, den Stand- und Mittelstreifen zu befahren. Besonders in diesen Bereichen ist es wichtig schon frühzeitig zu reagieren.
Das Ausland und die Rettungsgasse
Ähnliche Regelungen dazu gibt es in der Schweiz, Slowenien, Ungarn, Tschechien und in Österreich, wo das Bilden und Freihalten der Rettungsgasse im Verkehrsgesetz festgehalten ist.
Bußgelder in Deutschland
Je nach Tatbestand ist ein Bußgeld von bis zu 320 € fällig, dazu gibt es zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot.
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