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Ist die neue StVO ungültig?

Mann mit Verbotsschild für Kraftwagen, sonstige mehrspurige Fahrzeuge

Ende April wurde eine neue Straßenverkehrs-Ordnung eingeführt. Autofahrer sind von höheren Bußgeldern und Fahrverboten betroffen. Wurden Autofahrer noch vor der Novelle mit 10 innerorts überschrittenen Kilometer pro Stunde geblitzt oder gelasert, gab es ein Bußgeld in Höhe von 30,00 EUR. Vor dem 28. April 2020 waren es noch 15,00 EUR. Bei Überschreitungen von 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts droht ein Fahrverbot von einem Monat. Was der neuste Stand ist, erfahren Sie hier.

 

Macht ein Formfehler Bußgeldbescheide nichtig?

Nach großen Unruhen ruderten die Verantwortlichen ein wenig zurück. Es wurde darüber diskutiert, den alten Bußgeldkatalog wieder als gültig anzusehen. Laut dem Bundesverkehrsministerium ist die neue StVO aufgrund eines fehlenden Verweises auf die notwendige Rechtsgrundlage nichtig. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer erklärt zudem, dass damit 100.000 Bußgeldbescheide anfechtbar wären, da sie in der Zeit zwischen dem 28. April und Anfang Juli nach dem ungültigen Bußgeldkatalog ausgestellt worden sind. Autofahrern, die einen Bußgeldbescheid in dieser Zeit erhalten haben, wird daher geraten, sich juristisch beraten zu lassen. Verkehrsanwälte entscheiden individuell, ob sich ein Einspruch lohnt. Welche Regelung auf jeden Fall bestehen bleibt, ist die Abstandsregel zu Rad- und E-Scooter-Fahrern. Es gilt laut der neuen Verordnung ein Abstand von 1,5 bis 2 m einzuhalten.

Regelungen in den einzelnen Bundesländern

In Bayern, Hessen, Saarland, Brandenburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Sachsen und Nordrhein-Westfalen gelten die Bußgelder nach der alten Straßenverkehrs-Ordnung. Maßnahmen, die in Hamburg zum Verlust des Führerscheins geführt haben, sollen nach bestimmten Bedingungen wieder zurückgesetzt werden. Allerdings muss der Autofahrer beweisen, dass der Führerscheinverlust ansonsten zu einem Jobverlust führt. In Schleswig-Holstein werden Führerscheine nur zurückgegeben, wenn sie noch nicht rechtskräftig gesprochen wurden. Baden-Württemberg, Bremen und Sachsen-Anhalt begnadigen die meisten Verkehrssünder und geben die Führerscheine an jene zurück. Bußgelder müssen trotzdem in Höhe des neuen Bußgeldkatalogs bezahlt werden. In Thüringen werden derzeit weder Bußgelder noch Fahrverbote nach der neuen StVO vollzogen. Die Verstöße werden zwar weiterhin aufgenommen, aber erst später geahndet. Wann es eine konkrete Entscheidung für die Straßenverkehrs-Ordnung gibt, bleibt abzuwarten. Verbraucherzentralen und Internetplattformen bieten kostenlose Beratungen an, sollte es zu einem Widerspruch ihrerseits kommen.

Regelungen in anderen Ländern

Bei zu schnellem Fahren in Russland muss eine Strafe von 12,00 EUR gezahlt werden, wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung um mindestens 20 km/h überschritten wurde. Der russische Bußgeldkatalog sieht allerdings auch vor, dass ein Fahrverbot von 4 bis 6 Monaten gilt, wenn die Geschwindigkeit um 40–60 km/h überschritten wurde. Bei Wiederholung droht ein Fahrverbot von einem Jahr. In den Vereinigten Staaten gelten strengere Regeln, so sind bereits bei überschrittenen 10–15 km/h innerorts 180,00 EUR fällig. In der Schweiz muss ein Bußgeld von 229,00 EUR bei 11–15 km/h über der erlaubten Geschwindigkeitsbegrenzung innerorts gezahlt werden. Auch in den Niederlanden sind weitaus höhere Bußgelder zu zahlen als in Deutschland. Eine Fahrt mit 10 km/h innerorts mehr als erlaubt, wird mit 67,00 EUR Bußgeld bestraft.

 

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