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Blitzer-Apps & Radarwarner – Darf man sie nutzen?
Das orangene Licht, das aufblitzt, wenn Sie zu schnell gefahren sind – ein teurer Spaß für ein unschönes schwarz-weiß Foto. Um so etwas zu verhindern, gibt es seit einigen Jahren Radarwarner. Diese gibt es als App, in Navigationssystemen und auch als einzelnes Gerät. Gewarnt wird vor allem vor festen Blitzern, nur manchmal können auch mobile Blitzer erfasst werden. Aber ist das in Deutschland überhaupt erlaubt?
Radarwarner – was ist das überhaupt?
Das Ziel der Anwendung ist klar: Es möchte Sie warnen und auf Radarkontrollen aufmerksam machen. Dies geschieht durch ein akustisches und / oder optisches Signal. Viele Navigationssysteme haben eine zusätzliche Funktion dafür, aber es gibt auch gesonderte Geräte, die darauf fokussiert sind. Da uns das Smartphone mittlerweile täglich begleitet, gibt es auch unzählige Apps, die vor Blitzer warnen sollen. Gerade die beliebten Apps haben den Nachteil, dass sie meist eine stetige Internetverbindung und GPS-Verbindung benötigen. Das zieht den Akku schnell leer.
Zudem beziehen sich die Anwendungen nur auf eine der drei gängigen Geschwindigkeitskontrollen – den Radar. Daneben gibt es noch den Laser oder die Lichtschranke. Hier sind die Blitzerwarner meist sehr kostenintensiv und bei der Lasermessung illegal, weil sie die Lasergeräte so sehr stören sollen, dass keine Messung erfolgen kann.
Ist das Warnen legal?
Grundsätzlich gilt: Während der Fahrt ist die Nutzung dieser Warnsysteme untersagt. Vor der Fahrt können Sie sich trotzdem an diesen Apps bedienen und sich über die Standorte der Blitzer informieren. Aber sind wir mal realistisch – solche Funktionen machen während der Fahrt viel mehr Sinn. Schließlich werden Sie bei der Annäherung einer Radarkontrolle zeitnah gewarnt und müssen sich keine Standorte merken.
Was sagt der Bußgeldkatalog?
Da die Nutzung von Radarwarnern durch die Straßenverkehrsordnung verboten ist, sind hierfür Strafen vorgesehen. Wenn Sie ein solches Gerät mitführen, oder die Blitzer-App nutzen, müssen Sie mit 75,00 EUR Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen. Radarwarner, die zudem Störungen der Messung prophezeien, sind allgemein unzulässig. Der reine Besitz der Radarwarner im Navi oder in Form der Blitzer-App ist grundsätzlich nicht strafbar – die Nutzung ist das Problem.
Achten Sie darauf, was Sie während der Fahrt nutzen. Falls Sie sich über die Blitzer informieren wollen, sollten Sie dies vor Antritt der Fahrt erledigen. Zudem sollten Sie sich für eine sichere, entspannte und nicht unnötig teure Fahrt an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten – dann sind Sie immer auf der sicheren Seite!
Wir wünschen Ihnen eine gute Fahrt und freuen uns, Sie bald auf unserem Parkplatz am Flughafen begrüßen zu dürfen!
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